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Die Arbeiterfrage unter dem Gesichtspunkte des Vereinsrechtes / Ludwig Bamberger
Entstehung
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Anlage IV.

derselben, Klagen anzustellen, sich auf solche einzulassen, überhauptProzesse zu führen, darin Vergleiche abzuschließen, Eide zu de- undreferircn, die ergehenden Definitiv-Entscheidungen anzunehmen undalle zuständigen Rechtsmittel dagegen einzulegen, auch sich zu allendiesen Handlungen einen anderweitigen Bevollmächtigten zu substi-tuiren.

Die Zeichnung für die Jnvalidenkasse geschieht gemeinschaft-lich durch den Vorsitzenden, resp, stellvertretenden Vorsitzenden desCentralraths, den Anwalt und den Verbands-Controleur. Zur Er-hebung von deponirten Fonds ist außerdem noch die Unterschrift einesVerbands-Revisors erforderlich.

Der Verbandskassirer darf keinen höheren Geldbetrag, als seineKaution deckt, unter eigenem Verschluß halten; alle Mehrbeträge hatderselbe sofort gemäß K. 17 anzulegen oder zu deponiren.

§- IS-

Sobald ein Ortsverein eines zum Verbände gehörigen Ge-werkvereins seinen statutenmäßigen Pflichten dem General-rath gegenüber drei Monate lang nicht nachkommt, so wird auf An-trag des betreffenden Generalraths besagter Ortsverein von demCentralrath an die Erfüllung seiner Pflichten erinnert, und ihm eineFrist von 14 Tagen gegeben; nach Verlauf dieser Frist wird derOrtsverein, im Falle er der Verbands-Jnvalidenkasse angehört undseine Pflichten dem Generalrath gegenüber noch nicht erfüllt hat,aus der Verbands-Jnvalidenkasse ausgestoßen. Dasselbe geschiehtmit den selbstständigcn, dem Verbände angehörenden Ortsvereinen,und stellt hier an Stelle des Gencralraths der Verbandskassirer denAntrag zur Erinnerung bei dem Centralrath. In jedem Fallebehält jeder Ortsverein, nachdem er von Seiten des Centralrathserinnert worden, das Recht, wenn er sich geschädigt glaubt, unterDarlegung des Thatbestandes einen schiedsrichterlichen Ausspruch desCentralraths zu verlangen. Der Ausschluß aus der Verbands-Jnva-lidenkasse muß im Organ bekannt gemacht werden. Diejenigen Mit-glieder eines solchen Vereins, welche spätestens 14 Tage nach dieserBekanntmachung dein Centralrath nachweisen, daß sie an deni sta-tutcnwidrigen Vorgehen ihres Vereins nicht betheiligt sind, behaltenihre Mitgliedschaft, indem sie entweder ihren Ortsverein unter Aus-schluß der widerspenstigen Mitglieder aufrecht erhalten, oder vom