Anlage IV.
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mit dem Verbandsanwalt, ferner daraus, und aus den gemeldetenund anerkannten Jnvaliditäts-Fällen eine genaue Statistik der In-validität, als Grundlage für die Berechnung, zusammenzustellen,und in den Jahresberichten des Verbandes zu veröffentlichen. —Vierteljährlich ist der Abschluß der Jnvalidenkasse, sowie ein Ver-zeichniß der inzwischen invalide gewordenen Mitglieder im Vcrbands-Organ zu veröffentlichen.
Zur Controle ist es wünschenswerth, daß auch die Sccretäreder Ortsverbände eine Neben-Stammrolle für die Mitglieder ihresOrtsbezirks führen.
8- 17-
Sämmtliche Ortskassirer, welche Wvchenbeiträgo für die Jnva-lidenkasse einzunehmen haben, sind unbedingt verpflichtet, gemäß derBestimmungen der Mnstcr-Kasscnordnung eine Kaution zu stellen.Desgleichen die Kassirer der Ortsverbände und der Verbandskassirerder deutschen Gewerkvereine; die Bestimmung der Höhe der Kautiondes Letzteren bleibt dem Centralrath überlassen.
Zu Anfang jedes Monats haben die einzelnen Ortskassirer dievon ihnen eingenommenen Beiträge für die Jnvalidenkasse au denKassirer des Ortsverbandcs abzuliefern. Die Kassirer der Ortsver-bände bestreiten von den an sie abgelieferten Geldern die laufendenAusgaben für Entschädigung der Ortskassirer und ihre eigenen (gemäßder Kassenordnung), für Honorirung der Kassenärzte, BUreaukostenund Auszahlung der Jnvalidengelder. Den ungefähren Ueberschußhaben dieselben allmonatlich an den Verbands-Kassirer einzusenden.
Sämmtliche disponiblen Fonds der Jnvalidenkasse sind inBerlin als dem Sitz des Centralraths, und je nach den gesetzlichenVorschriften und den Beschlüssen des Centralraths auch in anderenStädten, in Gemäßheit der gesetzlichen Vorschriften und der Geschäfts-ordnung, sicher und zinstragend anzulegen.
z. is.
Die Vertretung der Vcrbands-Jnvalidenkasse (sowie erforder-lichenfalls auch aller Ortskasfen derselben) nach außen steht dem Vor-sitzenden des Centralraths und dem Verbandsanwalt gemeinschaftlichzu. Der Vorsitzende des Centralraths und der Verbandsanwalt sindjeder für sich allein ermächtigt, Namens und in Vollmacht der Ver-bands-Jnvalidenkasse, sowie erforderlichenfalls auch aller OrtSkassen