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Die Arbeiterfrage unter dem Gesichtspunkte des Vereinsrechtes / Ludwig Bamberger
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Anlage IV.

Verbands-Controleure und den Anwalt besorgt, indem Letzterem dieOberleitung zukommt.

Das Nähere über die Verkeilung und Controle dieser Verwal-tung bestimmt die vom Centralrath erlassene Geschäftsordnung. DerCentralrath stellt nach Anordnung des Verbandstagcs auch die Ge-hälter und Entschädigungen der Beamten fest, soweit dieselben aufdie Verwaltung der Jnvalidenkasse Bezug haben. Die Verwal-tungskosten der Jnvalidenkasse sind von denen des Verbandes zusondern, und werden aus den Fonds der Jnvalidenkasse bestritten.Ueberhaupt wird die Jnvalidenkasse von der eigentlichen Ver-bandskasse vollständig getrennt gehalten, wenn auch dieselben Be-amten beide Kassen verwalten und controliren. Eine Vermischungder Einnahmen und Ausgaben derselben ist demnach durchaus ver-boten.

8- 16.

Die unteren Behörden für die Jnvalidenkasse sind 1) dieOrtsausschüsse, welche ihre Befugnisse an spezielle Commissionenübertragen können; S) die Ausschüsse der Ortsverbände; letzteresind alsdann zu bilden, wenn zwei oder mehr dem Verband derdeutschen Gewerkvereine angehörige Ortsvereine sich an Einem Ortebefinden, um jedenfalls die Ernennung des Kassenarztes oder, ingroßen Städten, mehrerer Kassenärzte und die Auszahlung und Con-trole der Jnvalidengelder zu bewerkstelligen.

8- 16.

Sämmtliche Ortskassirer sind verpflichtet, dem Verbandskassirerbei Gründung der Ortsinvalidenkasse das Verzeichnis^ aller Mit-glieder ihres Vereins, welche zur Jnvalidenkasse gehören, besondersanch mit Angabe des Alters, der speziellen Beschäftigung und desgewählten Wochenbeitrages einzusenden, und dies Verzeichnis) in derersten Hälfte jedes Monats durch Ausführung der im verflossenenMonat neu beigetretencn, ausgeschiedenen, gestorbenen, verzogenenoder zu einer anderen Beschäftigung übergegangenen Mitglieder zuergänzen, zu welchem Zwecke gedruckte Formulare vom Verbands-kassirer versandt werden (s. Nr. 2 u. 4 der Gesch.-Ordn.).

Aus diesen Verzeichnissen hat der Verbandskassirer die Stamm-rolle der deutschen Verbandskasse für die Invaliden der Arbeit anzu-legen und im Laufenden zu erhalten, und er hat, in Gemeinschaft