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Anlage IV,
diger, als bei der Jnvalidenkasse, daß jedes Mitglied selbst dieHandhabung der Geschäfte controlirt. Die Ortsvereine undOrtsverbände bilde» nur die Agenturen der Verbands-Jnvaliden-kasse, sie besitzen weder eigene Fonds noch eigene Rechte, sondernAlles gebührt der Verbands-Jnvalidenkasse als Einheit. — DasHauptmittel der wirksamen Controle für die Mitglieder ist aber dasVerbauds-Orgcin, aus dessen Bekanntmachungen sie ersehen, obihre Beiträge richtig abgeführt sind oder nicht. Das Lesen und Haltendes VerbandS-Organs gewinnt hierdurch eine sehr praktische Be-deutung für alle Mitglieder der Verbands-Jnvalidenkasse. Dievollständigste Oeffentlichkeit ist anerkanntermaßen die beste Sicherheitfür derartige Institute, weit werthvoller als die staatliche Oberauf-sicht, deren Nutzlosigkeit schon so oft an den Tag getreten ist.
Aus diesen Gründen hat der Centralrath nachfolgende Geschäfts-ordnung einstimmig angenommen und veröffentlicht dieselbe hierdurchzu Pünktlicher Nachachtung für alle Ortsvereine der Verbands-Jnvalideukasse.
Nr. I.
Jeder zum Verbände gehörende Ortsvcrein hat sofort, nachdemzuerst Mitglieder desselben sich zur Jnvalidenkasse gemeldet haben,dem Verbands-Anwalt von der Constituirung der Jnvalidenkasse fürden Ortsverei», nebst Mitglicderzahl, Anzeige zu machen, undzwar ist der längste Termin 3 Tage nach der Constituirung. Wirddiese Frist nicht inne gehalten, so beginnt die Frist der Berechtigungauf die Unterstützungen der Jnvalidenkassen für die betr. Mitgliedererst mit dem Tage, an dem die Anmeldung in oben bezeichneterWeise geschehen ist.
Nr. 2.
Nachdem die Anmeldung erfolgt ist, erhält der Ortskassirer vondem Verbandskassirer > ein Formular zu Einzeichnung der Mitglieder(behufs Eintragung in die Stammrolle), sowie Gesundheits-Atteste fürdie eintretenden Mitglieder, und müssen diese mit dem ersteren ganzgenau und speziell in allen Nubrikeu ausgefüllt und innerhalb 14
> Vcrbandskassircr heißt der Kassir-r des Allgemeinen Verbandes derDeutsche» Gewerlvcreiuc und der Verbands-Jnvalidenkasse, dessen Wohnsitz Berlin ist. Dieses Amt ist wohl zn unterscheiden von dem des O r t § b e r b a nd s-kassircrs, welcher »nr snr jeden OrtSv-iband fungirt.