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Anlage V.
man behaupten dürfe, daß von der Befähigung, seine Stapel-Artikelbesser und wohlfeiler herzustellen als die Rivalen, mit denen manzu concurriren habe, die kommerzielle Wohlfahrt des Landes haupt-sächlich abhänge. Die Commission habe deshalb auf jeden Umstand,der in Hinsicht dieser so wichtigen Frage ihr mitgetheilt sei, einebesondere Aufmerksamkeit gerichtet, müsse aber einräumen, daß sieaußer Stande gewesen sei, zu einer definitiven Lösung des Problemszu gelangen, ob die Gewerkvereine in solcher Beziehung eine nach-theilige Wirkung geübt hätten. Wenn auch manche Fabrikanten beiihrer Vernehmung dargelegt hätten, daß ihr spezielles Geschäft unterder Einwirkung der Gewerksvereine durch fremde Concurrenz gelittenhabe, so ließen doch die Ausweise über den allgemeinen Ausfuhr-handel in den letzten Jahren einen Zusammenhang zwischen denSchwankungen in gewissen Geschäftszweigen und den Arbeitsein-stellungen bei diesen nicht erkennen.
Was die gesetzlichen und rechtlichen Verhältnisse anlangt, soVertheidigt die Commission entschieden die Befugniß der Arbeiter sichbeliebig zu coalisiren lw eowdine), um mit ihrem Arbeitgeber dieBedingungen, unter denen sie für ihn arbeiten wollen, festzustellen,vorbehaltlich, daß solche Verabredung eine völlig freiwillige war,daß allen anderen Arbeitern volle Freiheit gelassen wird, diejenigeArbeit auszuführen, von welcher die sinkenden Mitglieder desGewerkvereins zurückgetreten sind, daß ferner dem Arbeitgeber keinHinderniß in den Weg gelegt werde, sich anderswo Arbeitskräfte zuverschaffen. Ohne Zweifel trete eine Forderung, welche sich auf denBeschluß einer großen Anzahl Arbeiter, die Arbeit niederzulegen.Wenn der Forderung nicht entsprochen wird, stützt, kräftiger auf,als das Begehren eines einzelnen Arbeiters, allein die Arbeiterdürfen mit Grund verlangen, daß ihnen jeder Vortheil, den sie beiihrer Verhandlung mit den Arbeitgebern aus solchem gemeinschaft-lichen Auftreten ableiten können, verstattet werde. Be.i jedem Handelentsteht, mehr oder weniger, ein Kampf zwischen Käufer und Ver-käufer, denn dieser will möglichst viel haben und jener möglichstwenig geben; zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer istaber im Allgemeinen der Vortheil auf Seiten des Arbeitgebers, denner kann, wie man zu sagen Pflegt, es länger aushalten als derArbeiter. Wenn ein einzelner Arbeiter ausscheidet, macht dies fürJemanden, der viele Arbeiter beschäftigt, wenig aus; sein Geschäft