Anlage VI.
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würden, statt aus freien Stücken ihren Gewinn auf 10 Procent oder«inen anderen festbestimmten Satz zu beschränken. Nach einem solchenSystem der Beschränkung des Gewinnes sei wenigstens der industrielleund commerzielle Reichthum Englands nicht erworben und sein gegen-wärtiger Arbeitsfonds nicht geschaffen worden.
Dagegen verspricht sich die Commission näher liegende PraktischeErgebnisse zur Verhütung von Strikes von einer allgemeinen An-wendung der vor 8 oder 9 Jahren zuerst in Nottingham von HerrnMundella eingeführten Methode zur Beilegung von Differenzen zwischenArbeitgebern und Arbeitern. Diese Einrichtung ist kein Schieds-gericht, dessen Entscheidungen verbindliche Kraft haben, sondern einganz freiwilliges Verständigungs-Bureau (doarä ok eonoiliation),zu dem die Arbeitgeber wie die Arbeiter je sieben VertrauensmännerWählen. Das Bureau tritt regelmäßig einmal in jedem Quartalzusammen, und sonst auf Verlangen von drei Mitgliedern. SeineAufgabe ist, alle entstehenden Differenzen in freundschaftlicher Aus-gleichung durch persönliche Verhandlungen der Betheiligten mit ein-ander nach Billigkeit zu erledigen. Vorgängige Erklärungen, sicheiner Entscheidung des Bureaus unterwerfen zu wollen, werdennicht verlangt; Freiwilligkeit ist das wesentliche Prinzip dieser Ein-richtung. — Der Erfolg ist bisher der günstigste gewesen, indem inNottingham , wo früher in den hauptsächlichen Fabrikzweigen Strikesan der Tagesordnung waren und zwischen Arbeitern und Fabrikantendie bitterste Stimmung herrschte, jetzt ein ganz anderer Geist zusinden ist und die vorkommenden Differenzen in versöhnlichem Sinneerledigt zu werden Pflegen. Auch in Staffordshire und Wolver-hampton hat sich das Institut der Verständigungs-Bureaux erfolg-reich bewährt. Die Commission empfiehlt dasselbe, welches zu seinerWirksamkeit keiner Parlamentsacte, noch eines gesetzlichen Zwangesbedürfe, angelegentlich zur allgemeinen Nachahmung.