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aber, wo die Schuhindustrie stark entwickelt ist, bei welcherauch die kleineren Knaben thätig sind, mit 18 Jahren; in einerGemeinschaft daselbst kommt die Tendenz noch klarer zumAusdruck, es werden hier nicht alle Knaben von diesem Alteran mit Land ausgestattet, sondern nur diejenigen, welche beieinem Schuhmachermeister gegen Lohn arbeiten. Geht es nichtmit der Besteuerung der Arbeitskraft allein, lässt sich nicht aufdiesem Wege der ganze Betrag der zu leistenden Steuernfüglicherweise herausschlagen, so zieht man zum Tragen derLast auch das Kapital heran: es wird denjenigen Wirthschaften,welche bei einer gegebenen Arbeiterzahl mehr Vieh besitzen,mehr Land zugewiesen. Reicht auch das nicht zu, so schätztman die ökonomische Kraft der Wirthschaften unter Berück-sichtigung aller dieselbe beeinflussenden Momente ab und ver-theilt dann das Land entsprechend dieser Schätzung. Was fürfeine, des schneidigsten Finanzministers würdige Einfälle dabeidem hungernden Bauern mitunter in den Kopf kommen, kannwohl der folgende Fall zeigen: in einer Gemeinschaft des KreisesChwalinsk bekommt jeder Knabe mit dem zurückgelegten 18Jahr einen vollen Antheil; sobald er sich verheirathet, wird ermit anderthalb Antheilen ausgestattet; falls er aber seine Hof-stätte in der Nähe des Marktplatzes hat und von dieser Nachbar-schaft Vortheile zieht, muss er sich die Zuweisung zweiervoller Antheile gefallen lassen.
In derselben Weise, wie übermässig hohe Abgaben, könnenüberhaupt alle die Momente wirken, welche den Grundbesitzzur Last für die bäuerliche Bevölkerung machen. Im KreiseNischni-Nowgorod gibt es Gemeinschaften, welche zwischenverschiedenen Vertheilungssystemen wechseln im Zusammen-hänge damit, was momentan mehr Vortheil bringt, das Geweiheoder die Landwirthschaft. Ist die Konjunctur so, dass dasGewerbe besseren Ertrag gibt, so Avird der Grundbesitz, fürAvelchen immer doch geAvlsse, Avenn auch die Höhe des Boden-ertrages nicht erreichende Abgaben zu entrichten sind, zur Last,da die Bevölkerung dieser Gemeinden Wandergewerbe treibt,die mit der LandAvirthschaft nicht gut zu verbinden sind. Man