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Die Feldgemeinschaft : eine morphologische Untersuchung / von Alexander A. Tschuprow
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I. BEGRIFF UND FORMEN DER FELDGEMEINSCHAFT.

sammenhangs des Besitzers mit dem Lande treffen (vgl. obenS. 11.), "Es sind da zwei Richtungen zu unterscheiden. Ent-weder entzieht die Gemeinschaft den Grund und Boden gänz-lich der Nutzung der einzelnen Mitglieder, um darauf eigeneWirthschaft zu führen oder das Land zu verpachten; oder sieüberlässt die Grundstücke den einzelnen Mitgliedern in Nutzung,aber nicht dauernd, sondern auf gewisse, kürzere oder längereZeit, nach welcher alle Grundstücke den jeweiligen Besitzerngenommen und unter die Genossen neu vertheilt werden. Diese' zweite Art der Beschränkungen wollen wir zuerst betrachten.

Die Operation, in welcher die betreffende Befugniss derGemeinschaft zur Verwirklichung gelangt, wird technisch als Neu-verloosung bezeichnet. Die Neuverloosung besteht also darin,dass die Grundstücke den jeweiligen Besitzern genommen undunter dieselben nach Maassgabe ihres bisherigen Anrechteswieder vertheilt werden.

Welchen Sinn haben nun die Neuverloosungen? Wassucht man dadurch zu erreichen. Ihre wichtigste Function istdie Verringerung der Gemengelage. Um die Weise, in welcherdie Neuverloosungen hierzu beitragen, zu begreifen, muss mandie Methoden der Landvertheilung kennen, deren man sich beider Neuverloosung bedient. Da jedoch die Technik der Ver-theilung in keinem inneren Zusammenhänge mit der feldgemein-schaftlichen Eigenthumsordnung steht, sondern die gleichenMethoden überall zur Anwendung gelangen, wo das Verthei-lungsproblem an sicli gestellt ist, so lasse ich die Beschreibungder Theilungsmethoden in einem besonderen Anhänge (sieheunten Anhang I) folgen und setze hier voraus, dass man mitder Landesvertlieilungstechnik vertraut ist.

Fassen wir also die Frage ins Auge, wie die Neuverloo-sungen die Gemengelage mindern können. Da ist es zunächstklar, dass wenn beim Neuvertheilen der Grundstücke ein anderes,als das Ge wann verfahren, angewandt wird, jede Neuverloosungdie Gemengelage wenn nicht gänzlich aus der Welt schaffen,doch auf das Miuimalmaass reduciren muss. Aber auch die An-wendung des Gewannverfahrens hat denselben, nur weniger