2. AEUSSEBÜNGEN DES FELDGEMEINSCHAFTLICHEN PRINCIPS.
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der hohen Steuern niemand dieselben annehmen will und zurpartiellen Umtheilung der zweiten Art nicht gegriffen wird;vereinzelt auch in anderen Fällen, so z. B. im Kreise Wjasma,wo es zwei Gemeinschaften gibt, welche sich im Besitze einerWiese jährlich ablösen.
Gewissermassen als eine Ausartung dieser Function derNeuverloosung erscheint der Fall, wo der Umtausch der Par-zellen nicht den Zweck verfolgt, die unvermeidlichen geringenVerschiedenheiten in der Ausstattung aufzuheben (wobei er alsoeigentlich als Ergänzung zu dem sonst üblichen Theilungsver-faliren auftritt), sondern einen ganz anderen, nämlich die Ke-partirung des durch Mehraufwand von Arbeit und Kapital ge-schaffenen höheren Werth es mancher Grundstücke auf alle Mit-glieder der Gemeinschaft. Die ärmeren Wirthe möchten etwagerne ihre Parzellen gegen besser bearbeitete Grundstücke derreicheren Umtauschen; diejenigen, welche viel Land, aber wenigVieh besitzen, wollen die besser gedüngten Parzellen der Wirthe,welche im Verhältnisse zum Grundbesitz mehr Vieh halten,bekommen u. s. w. Namentlich bei der Feldgraswirthschaft istdieses Motiv von besonderer Bedeutung, da das Umbrechendes Dreeschlandes kräftiges Vieh und gutes Inventar erfordert,so dass die ärmeren Wirthe vielfach das ihnen zugetheilte Landgar nicht bestellen können. Sind nun die Wirthe, welchen derUmtausch der Parzellen Vortheile verheisst, zahlreich genug,so können sie unter Umständen die Vornahme der Neuverloo-sung im Parteikampfe erzwingen. Uebrigens darf man nichtglauben, dass es sich in solchen Fällen stets um eine Verge-waltigung der besseren Wirthe durch das bequeme Mittel desMajoritätsbeschlusses im egoistischen Interesse der Mehrzahlhandelt. Oft ist es im Interesse der Gesammtheit, durch einenderartigen Umtausch von Parzellen die niedriger stehenden Wirt-schaften vor weiterem JHerabsinken zu bewahren. Namentlichda, wo die Steuern höher sind als der Bodenertrag, wo es alsoauf die Zahl der Wirtschaften, unter welche die Steuernlastrepartirt wird, sehr ankommt, ist es wichtig, dass diese Wirt-schaften nicht zahlungsunfähig werden. Ein weiteres Interesse