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Die Feldgemeinschaft : eine morphologische Untersuchung / von Alexander A. Tschuprow
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3. FORMEN DER FELDGEMEINSCHAFT.

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Gemarkung berechtigten Grundherren ausüben. Ist nun der Herrmit ziemlich weit gellenden Rechten wirthschaftlichen Inhaltesausgestattet, hat er z. B. das Recht, die Wirthschaftsweise seinerBauern zu bestimmen, so steht er selbst, statt des Bauern, unterdem Flurzwang. Der Bauer weicht von dem herrschenden Wirth-schaftsplan nicht ab, nicht weil er durch den Flurzwang gebundenist, sondern weil sein Herr ihm das verbietet; der Herr darfaber von diesem Plan wegen des Flurzwanges nicht abweichen.Das war in Russland vor der Bauernbefreiung vielfach der Fallin den Dörfern, welche mehreren Herren gehörten. So ist, umein bezeichnendes Beispiel anzuführen, einer der ersten Pionieredes Kleebaus in Russland , 1. Samarin, durch die Gemengelageder Hufen seiner Bauern mit den Hufen der Bauern andererGrundherren verhindert gewesen, auf seinem Stammgute denFutterbau in die Wirthschaft seiner Bauern einzuführen; erstnach der Erwerbung eines anderen Gutes, avo ihm das ganzeDorf gehörte, ist ihm dies gelungen. (Vgl. unten Abschnitt III,Kapitel 2, 1 § 10.)

Aber nicht nur in der Hutzungsfreiheit,, sondern auch inden Besitzrechten können die einzelnen Grundherren durch dasBestehen des feldgemeinschaftlichen Verbandes unter ihren Bauernbeschränkt Averden. Rehmen wir an, die bäuerliche Feldgemein-schaft pflege von Zeit zu Zeit Ausgleichungen zu vollziehen:jede Ausgleichung des bäuerlichen Besitzstandes bedeutet zugleicher Zeit eine Ausgleichung unter den Grundherren, an diedie betreffenden Bauern pflichtig sind. Ebenso Avird da, avoEeuverloosungen vorgenommen Averden, nicht nur der Zusammen-hang der einzelnen Bauern, sondern auch der Zusammenhangder einzelnen Grundherren mit konkreten Grundstücken gelöst;auch die Grundherren Averden hier zu Eigenthümern nicht desLandes, sondern der ideellen Antheile an der Gemarkung, nurAverden Avohl öfters ihre Antheile nach der Zahl der pflichtigenBauern, nicht in abstrakten Quotentheilen bemessen. Wir könnenuns ferner vorstellen, dass die bäuerliche Gemeinschaft auchUmtheilungen vornimmt, dass meinetwegen das Land in perio-dischen ZAvischenräumen nach der Zahl der männlichen Mit-