3. FORMEN DER FELDGEMEINSCHAFT.
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Es kann somit die Feldgemeinschaft rechtlich zu einemTypus und factisch zu einem ganz anderen gehören. Man mussalso bei der Untersuchung jedes Einzelfalles auf das genauesteprüfen, oh die rechtliche mul die thatsächliche Verfassung sichdecken und, wenn das nicht der Eall ist, den Charakter undden Umfang der Divergenz genau feststellen. Gehen die beidenVerfassungen auseinander, so genügt eine einfache Charakteristikder feldgenieinschaftlichen Verfassung nicht, sondern es ist einedoppelte Charakteristik erforderlich. Ferner muss man bei derUnterordnung eines Einzelfalles unter einen bestimmten Begriffstets scharf unterscheiden, ob man die rechtliche oder die fac-tisclie Seite im Auge hat; sonst werden wesentlich von einanderverschiedene Verfassungen auf einen Haufen geworfen: dieschweizerische resp. süd-deutsche Allmend sieht z. B. in demFalle, wo die Austheilung in Sondernutzung aufgehoben ist unddas Land verpachtet wird, der Feldgemeinschaft der Obereigen-tlnimer sehr ähnlich, und doch ist ein gewaltiger Unterschiedzwischen ihnen vorhanden; in jenem Falle ist dieser Zustandein bloss thatsächlicher, das Land kann jederzeit in Sonder-nutzung ausgetheilt werden; in diesem Falle ist er dagegenrechtlich fixirt und kann ohne Zustimmung der Bauein nichtverändert werden. Ein anderes Beispiel: die russische Mirge-meinschaft, wenn sie seit der X. Revision keine Umtheiliuig,wohl aber Neuverloosungen vorgenommen hat, sieht der Antheils-gemeinschaft täuschend ähnlich, und doch ist eine'weite Kluftda, denn in der Mirgemeinschaft kann jederzeit die Unitheilunggefordert und, wenn die nöthige Majorität sich bildet, auch durch-geführt werden, wie es die Geschichte des russischen Mirwährend der Achtziger und Neunziger Jahre deutlich bewiesen hat.
Die nächste Schwierigkeit, welche der Anwendung unseresBegriff Systems im Wege liegen kann, ist die Kreuzung derbeiden Formen des agrarischen Kommunismus — der autonomenund der autoritativen. Die autoritative Form weist Zuständeauf, welche sich, wie wir bereits gesehen haben, mit den feld-gemeinschaftlichen in vielen ■wesentlichen Zügen decken; esbleibt nämlich das passive Element des feldgemeinschaftlichen