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Die Feldgemeinschaft : eine morphologische Untersuchung / von Alexander A. Tschuprow
Entstehung
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120 II. GESCHICHTLICHE ENTWICKLUNG DER FELDGEMEINSCHAFT.

gegensätze verschärfen sich; es beginnt der sociale Kampf; diewirthschaftlich Schwächeren kämpfen um ein ihnen günstigeresRecht. Dieser Kampf kann nun zwei wesentlich verschiedeneRichtungen einschlagen; entweder sind es diejenigen, welcheausserhalb der Gemeinschaft stehen, die ihre Gleichstellung mitden Mitgliedern der Gemeinschaft zu erzwingen suchen; oderes sind die bereits Berechtigten, welche die Verfassung nachihren Interessen umgestalten wollen. Die Kämpfe der ersterenArt interessiren uns hier nicht; sie sind auch für die Geschichteder Feldgemeinschaft in Sibirien von keiner grossen Bedeutung,da bis zum Abschluss der Entwicklung, die wir zu betrachtenhaben, die Aufnahme in die Gemeinschaft ziemlich leicht erfolgt.Für uns kommen nur die inneren Kämpfe um die Aenderungder Verfassung in Betracht. Der Verlauf und der Ausgangdieser Kämpfe hängt nun von den mannigfaltigsten Umständenab. Vielfach behalten die Reichen die Oberhand. Das vonihnen occupirte Land wird zu ihrem Privateigenthum und dieNutzung des frei gebliebenen Landes wird zur Pertinenz desSonderbesitzes; namentlich geschieht dies letztere leicht da, wonur Grundstücke einzelner Nutzungsarten z. B. bloss dasWeideland in freier Nutzung sind; hier wird das Maass derthatsächlichen Nutzung auch bei principieller Gleichberechtigungaller Mitglieder doch durch die Grösse des Sonderbesitzes be-stimmt, da man bei der zumeist noch herrschenden Natural-Avirthscliaft nicht im Stande ist, mehr Vieh im Sommer aufdie Weide zu treiben, als man zu überwintern vermag; esbildet sich auf diese Weise die Anschauung aus, dass dieNutzung an der gemeinsamen Weide nur Pertinenz des Sonder-besitzes an Wiesen sei. In gleicher Weise entsteht die Auf-fassung, dass der Wnldgennss Perti nenz des Hansbesitzes sei.So Avar z. B. die Entwicklung in vielen Kantonen der Sclnveiz.Aber auch in der Sclnveiz hat hie imd da der ärmere Theilder Bevölkerung den Sieg davongetragen, indem es z. B. durch-gesetzt Avurde, dass Avenigstens ein Theil der gemeinsamen Weidein Sondernutzung unter alle Mitglieder der Gemeinschaft aus-getheilt werde. In Sibirien Avar es überall der Fall, dass die