1. EINFACHE FELDGEMEINSCHAFTEN.
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unteren Schichten der Bauern die Oberhand behielten; es gelangihnen, die Eigenthums Verfassung nach ihren Interessen umzu-gestalten. Die Aendenmg bestand in einem allmählichen Hervor-treten der Beeilte der Gemeinschaft und in einer Beschränkungder Machtbefugnisse der stärkeren Bauern über die von ihnenoccupirten Grundstücke, bezw. in einer Regelung der Nutzungs-ordnung im Interesse der schwächeren Wirthe. „Der Ueber-gang ist nirgends ein jäher gewesen, es ist keine juristischeKatastrophe; das erstrebte Ziel wird vielmehr allmählich ver-mittelst mannigfaltiger, zum Theil sehr geistreicher Compromisseerreicht, durch welche die bestehende Rechtsordnung nach undnach untergraben wird.“ Diese Worte von Kroll, der die Verhält-nisse in Transbaikalien erforscht hat, geben treu den Charakterdes Entwicklungsganges in allen sibirischen Gegenden wieder.
Die Umgestaltung fängt meistens damit an, dass dieewigen, sich nach und nach verschärfenden Streitigkeitenzwischen den einzelnen Wirthen um das von ihnen occupirteLand und die immer häufiger •werdenden Fälle von Gewalt-thätigkeiten die Gemeinde dazu bewegen, eine vermittelndeStellung einzunehmen; im Fal le eines Streites rufen die Parteien,die Entsc heidung der Gemeinde an . Später wendet man sich,ehe noch Streit besteht, an die Gemeinschaft, damit sie dieThatsache der Occupation ein für alle Male bestätige und dadurchvor den Uebergriffen der Nachbarn sicher stelle. Dies wirdnach und nach zu einer zwingenden Regel: es wird immergestattet, Land, so weit es von Niemand in Anspruch genommenwird, nach Belieben zu occupiren; man muss aber davon derGemeinschaft Kunde geben und die Thatsache der Occupationdurch sie bestätigen lassen, sonst wird dem Besitze der Rechts-schutz nicht zu theil. Dadurch greift die Gemeinschaft in dieAgrarangelegenheiten bereits tief ein. Eigentliche Eigenthums-rechte an der Gemarkung hat sie zwar noch nicht, ihre Func-tionen haben vorläufig eher einen gerichtlichen und notariellenCharakter. Da sie aber die einzige die Rechte fixirende undim Falle eines Streites die Entscheidung fällende Instanz ist,so bildet sich allmählich die Vorstellung aus, dass sie nicht