1. EINFACHE FELDGEMEINSCHAFTEN.
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Gemeinschaft in jedem Augenblicke in die Rechte der Einzelneneingreifen darf, ist jetzt da.
Diese Yerfassung ist für die wirtschaftlich Schwachenimmer noch nicht sehr günstig; der Reiche darf freilich nichtmehr grosse Vorräte von unbebautem Lande für sich behalten;die Auswahl ist somit für alle grösser und freier geworden;es ist aber dem schwachen die Konkurrenz mit dem kräftigerenWirte auch bei den jetzigen Verhältnissen nicht leicht. DerReiche ist sogar im Stande, seine Vorräte gegen die Occupationdurch den ärmeren Wirt zu schützen, und zwar ohne denBoden des bestehenden Rechtes zu verlassen: nähert sich Jemandseiner „Zaimka“, so geht er hin mit seinen zahlreichen Arbeiternund bricht das Land auf der Stelle um, wo der neu Angekommenezu pflügen angefangen hat, so dass diesem nur eine unbedeutendeParzelle zufällt; auf diese Weise terrorisirt der Reiche dieConcurronten und sichert sich den ruhigen Genuss des occu-pirten Landes. Ja, noch mehr: der kräftige Wirt hat jetztGelegenheit, dem schwachen das Land abzunehmen; kaum hatder letztere einen Tlieil seines Grundbesitzes ruhen gelassen,um das Grundstück später vielleicht wieder 1 zu bebauen, solegt der reiche Nachbar die Hand darauf.
Ferner ist diese Verfassung dem Interesse der ßodenculturwidersprechend. Es kann dabei schwerlich irgend welche regel-mässige Rotation zu Stande kommen; bei dem Rechte einesJeden, das Grundstück zu bestellen, sobald dasselbe dreesch liegt,kann der Boden nicht gehörige Erholung finden und wird balddurch Raubbau erschöpft.
Das führt zu weiteren Abänderungen der Verfassung, zukräftigerem Schutz der schwachen Wirthschaften. Es wird ver-boten, in der für die Occupation bestimmten Periode mit mehrals einem Pflug zu arbeiten; zuweilen wird es nicht gestattet,Pflüge mit mehr als einer Pflugschar zu verwenden. Es wirdein Maximalmaass des in jedem Jahr frisch umzubrechendenLandes festgestellt — so und so viel Dessjätinen auf je einarbeitsfähiges und steuerpflichtiges Mitglied der Wirthschaft;dieses Maass wird nach und nach reducirt. Den schwächeren