124 II. GESCHICHTLICHE ENTWICKLUNG DER FELDGEMEINSCHAFT.
Wirthen werden bei der Occupation gewisse Vorrechte ein-geriiumt; es wird ihnen z. B. gestattet, einen Tag vor denAnderen die Grundstücke zu wählen und zu bezeichnen, welchesie in diesem Jahre zu pflügen gedenken; das Pflügen selbstdürfen sie dann nach und nach vollziehen. Sie werden auchvor den Gewaltthätigkeiten der Reichen direkt geschützt; siebekommen etwa Grundstücke auf bestimmte Zeit oder aufsUnbestimmte (bis die Gemeinschaft dieselben zurückfordert)oder sogar lebenslänglich zugewiesen. Zunächst werden dazunur die Vorräthe an freiem, noch nicht occupirtem Landeverwendet; später fängt man an, auch die an die Gemein-schaft, etwa wegen Aussterbens der Familie oder wegen Aus-Avanderung u. s. av. heimfallenden Grundstücke heranzuziehen,welche vorher einfach dem Occupationsfonds zugerechnet Avurden.Ein weiterer, principiell avoIü der bedeutsamste Schritt Avirdgetlnan, Avenn den einzelnen Wirthen die Gemeinschaft Landabzunehmen beginnt, um diejenigen, Avelche Avenig Land odergar keines haben, auszustatten. In den ersten Zeiten Averdendazu nur solche Wirthe geAvählt, Avelche unverhältnissmässigviel Land occupirt haben, namentlich, Avenn sie dabei die Be-urkundung seitens der Gemeinschaft unterlassen hatten, oderAvenn sie viel Land unbebaut liegen lassen, oder das Landverpachten oder mit Hilfe von Lohnarbeitern bestellen. Ge-Avölmlich wird dabei demjenigen Genossen, Avelcher Anspruchauf Vergrösserung des Besitzes erhebt, überlassen, den Wirtlizu bezeichnen, auf dessen Kosten er gorechtenveise ausgestattetAverden kömite. Die Ausgleichung Avird also immer noch eherals eine Angelegenheit der einzelnen Genossen, nicht als gemein-schaftliche Function angesehen.. Aber der erste und sclnvierigsteSchritt auf dem Wege zur Mirverfassung ist jetzt schon gethan:die Zuständigkeit der Gesannntheit, in die Vertheilung desBodens unter die Genossen einzugreifen, Avenn auch in derForm der sporadischen partiellen Umtheilung, ist anerkannt.Werden nun partielle Umfriedungen Aviederholt, so treffen sienach und nach Wirthe, deren Besitzverhältnisse fortwährendkleinere AbAveichungen vom Durchschnitte aufweisen; allmählich