130 II. GESCHICHTLICHE ENTWICKLUNG DER FELDGEMEINSCHAFT.
zahl. 1 ) Dass diese Ukase und Vorschriften kein leeres Wort waren,zeigt uns der gegenwärtige Zustand: überall werden in Mittel-Russ-land in den bäuerlichen Feldgemeinschaften alle Steuern ohne Aus-nahme, also auch die sog. Kopfsteuer, so lange sie bestanden hat,vom Grund und Boden entrichtet Nun ist es aber klar, dass dieKopfsteuer, wenn sie als Grundsteuer erhoben wird, die Wirkungen,welche ihr zugeschrieben werden, nicht haben kann. Ja, sie wirdeher gegen die Entstehung der Mirgemeinschaft, als für dieselbewirken. Der landreiche Bauer kann jetzt auf die Forderung desLandarmen, ihm mehr Land zu geben, antworten: „Was willstdu? Ich zahle ja für dicli die sog. Kopfsteuer.“
Wir können aber auch durch directe Beispiele beweisen,dass die Kopfsteuer diejenige Rolle, welche man ihr zuschreibt,gar nicht oder wenigstens nicht überall gespielt hat. Es gibtFälle, wo das Bestehen der Mirverfassung für Zeiten, wo nochkeine Kopfsteuer da war, nachgewiesen werden kann. Sehrlehrreich ist in dieser Hinsicht das Beispiel der deutschenKolonisten im Gouvernement Saratow (Vgl. unten S. 134—135).Auch für Mittel-Russland haben wir z. B. eine Urkunde aus demJahre 1681 (also vor 1722), welche von einer allgemeinen Um-theilimg in der Stadt Scliuja handelt.
Der zwingendste Beweis wird aber m. E. durch den Um-stand geliefert, dass überall da, wo wir den Process der Aus-bildung der feldgemeinschaftlichen Verfassung genauer verfolgenkönnen, die Kopfsteuer Jahrzehnte lang bestanden hat, ohne zuUmtheilungen zu führen. Sobald aber der Ueberfluss an Landvorbei war, tauchte die Forderung der Umtheilung auf undwurde durchgesetzt, ohne dass im Steuersystem etwas verändertAvorden Aväre.
Ich glaube also, die Auffassung, dass die Einführung derKopfsteuer die eigentliche Ursache der Entstehung der Mir-verfassung sei, verwerfen zu dürfen. Von einem gewissen Einflusskann die Kopfsteuer natürlich doch sein, und, Avas Sibirien an-belangt, ist sie es auch gewesen, denn in Sibirien ist sie nicht
4 ) Vgl. Al. Efimenko, S. 325—326.