1. EINFACHE FELDGEMEINSCHAFTEN.
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gestattete, den Bedürfnissen der einzelnen Wirthschaften durchPflügen in der Steppe, also auf dem Wege der Occupation(bezw. der freien Nutzung), gerecht zu werden. Der Uebergangzu der jetzigen Verfassung, wo das Land unter die Wirthschaftengenau nach der Zahl der männlichen Mitglieder vertheilt wird,war kein unmittelbarer. Meistens war eine Zwischenstufe da,nämlich die des Besitzes nach Familien, wobei die Familie einesgewissen Bestandes als normal galt und einen Normalantheilbekam, den grösseren Familien ein halber Antheil Zuschuss,den kleineren nur ein halber Antheil im Ganzen zu Theil wurde.Diese Verfassung unterscheidet sich also von der jetzigen nurdadurch, dass die Vertheilung keine so genaue ist und das Maassdes Besitzes nicht so strenge an die Bedürfnisse und die Arbeits-fähigkeit der Wirthschaft angepasst wird. Zuerst hat diese neueVerfassung die dem Dorfe am nächsten liegenden Grundstückeergriffen, die anderen blieben zeitweilig noch unter dem Regimeder Occupation; dann verbreitete sie sich auf die ganze Ge-markung. Der weitere Uebergang zur Regelung nach der Zahlder männlichen Seelen hat unter dem Einflüsse der Einführungder Kopfsteuer stattgefunden; auch war der Umstand von Be-deutung, dass die Kolonisten Zuschüsse an Land vom Staatebekamen, ivobei das Maass des zuzutheilenden Landes nach derEinwohnerzahl der Gemeinde berechnet wurde.
§ 5. Dass nun die Entwicklung überall in Russland diegleiche gewesen sei, will icli nicht behaupten. Nichts liegt mirferner, als solche Einförmigkeit des geschichtlichen Geschehensvorauszusetzen. Für weite Landstriche scheint mir vielmehr einanderer Entwicklungsgang nachgowiesen zu sein, dessen wesent-liche Züge etwa folgende sind.
Den Ausgangspunkt bildet wieder die freie Nutzung unddie Occupation. Aber schon ehe es zu Reibungen unter ver-schiedenen Occupanten und den daraus erwachsenden Abände-rungen der Verfassung kommt, bildet sich innerhalb jedes ein-zelnen Occupationsgebietes eine Art Feldgemeinschaft dadurch,dass die ursprüngliche Hauscommunion in Trümmer geht unddie Nachkommenschaft des ersten Occupanten in mehrere selbst-