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Die Feldgemeinschaft : eine morphologische Untersuchung / von Alexander A. Tschuprow
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144 II. GESCHICHTLICHE ENTWICKLUNG DER FELDGEMEINSCHAFT.

auf (las entschiedenste gegen die IJmtlieilung in einem anderenDorfe, wo er viele Antheile käuflich erworben hat, und bringtauch den Refonnvorsuch in diesem Dorfe zum Scheitern. 1 )Vielfach treiben die reichen Bauern den Widerstand so weit,dass sie es kurzweg abschlagen, sich der neuen Verfassung zuunterwerfen; sie dazu zu zwingen, fehlt den Anderen die legaleMacht, da die Majorisirung gesetzlich nicht zugelassen ist. DieWiderstrebenden werden dann bei ihrem alten Besitz und Rechtgelassen; hie und da werden ihre Aecker ansgesondert, oft bleibensie aber auch im Gemenge liegen und werden sogar von denNeuverloosungen nicht ausgeschlossen. Dadurch entstehen ausser-ordentlich verwickelte Verhältnisse, da auf dem Wege desHeirathens und des Kaufens viele Mitglieder der Mir-Gemein-schaft nach und nach zum Besitz von Aeckem kommen, dieunter dem Antheilsrecht stehen, so dass gegenwärtig in solchenDörfern die meisten Bauern Aecker beider Kategorien besitzen.

Da der Majoritätszwang unzulässig ist, so wird zu anderenMitteln gegriffen, um die Reichen zum Nachgeben zu beAvegen.Man zahlt ihnen Geldentschädigungen für den augenblicklichenVerlust an Land; die nöthigen Summen werden von denjenigenaufgebracht, denen Zuschüsse an Land zu Theil Averden; manverspricht den Widerstrebenden, ihnen in der ersten Zeit etAvasgrössere Grundstücke zu geben, als sie eigentlich nach der neuenVerfassung zu bekommen hätten. Auch Drohungen finden statt:man droht, sie aus dem Wirthschaftsverban.de gänzlich auszu-stossen und ihnen Aecker gesondert, und ZAvar auf dem schlech-testen Boden zuzuweisen, soAvie ihr Vieh auf die gemeinsameWeide nicht zuzulassen. Hie und da kommt es auch zu Ge-Avaltthätigkeiten, zu blutigen Zusammcnstösson. In einem Dorfehat man den einen Wirth, Avelcher trotz allem in die Vornahmeder TJmtheilung nicht Avilligen Avolltc, von Gemeinschafts Avegendurchprügeln lassen, wonach er sich zum Nachgeben bereiterklärte. Uebrigens sind die Nachtheile, welche damit verbundensind, eine isolirte Wirthschaft zu führen, für den, der mitten

*) Blagowcstscbenski, S. 512.