1. EINFACHE FELDGEMEINSCHAFTEN.
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im Dorfe wolmt, so gross, dass zuweilen diejenigen Bauern,welche dem Entschlüsse, zur Mir-Verfassung überzugehen, nichtzugestimnit haben, später freiwillig um den Anschluss bitten.Es hat auch Fälle gegeben, wo die reichen Wirthe eine Mir-Gemeinschaft für sich, mit einem grösseren durchsclmittlichenLandantheil pro Seele, gebildet haben. Vielfach kommen auchCompromisse zu Stande: ein Tlieil der Gemarkung wird derUmtheilung unterworfen, der Best von den Umtheilungen aus-geschlossen und nach alten Antheilsrcchten vertheilt. Nament-lich kommt es öfters vor, dass der AVald und das unbebaute,aber für den Ackerbau geeignete Land unter alle AVirthschaftongleiclnnässig oder auch nach der Seelenzahl vertheilt werden, da-gegen das Ackerland und die Wiesen unter Antheilsrecht bleiben.
Interessant ist es, dass in manchen Fällen die Bollenzwischen den beiden Parteien vertauscht waren: die landreicherenWirthe forderten eine Umtheilung nach der Seelenzahl, die armensträubten sich dagegen. Das ist nämlich da der Fall gewesen,wo die Grundsteuern höher als der Ertrag des Bodens waren.
Wir dürfen somit wohl behaupten, dass die Bolle des staat-lichen Druckes auch hier genau dieselbe gewesen ist wie inSibirien : der Staat hat nur eine der kämpfenden Parteien unter-stützt, an sich aber hat er nichts erreichen können. Das zeigendie zahlreichen Beispiele unfruchtbarer Versuche der Behörden,die Mir-Verfassung da aufzuzwingen, wo die Zeit noch nichtreif dazu war; sowie andere Beispiele von Boformen, die gegenden Willen der Localbeamten durchgesetzt wurden. Bezeichnendsind auch die Fälle, wo die Bauern dank dem Eingriffe derBeamten in der Mitte des Weges Halt gemacht haben; so istin einem Dorfe eines der drei Felder nach der Seelenzahl um-getheilt worden, die beiden anderen sind dagegen im Antheils-besitz geblieben. 1 )
§ 8. Mit dieser Ausbildung der Mir- aus der Antheils-Geineinschaft will ich die Schilderung der inneren Verfassungs-geschichte der Feldgemeinschaft abscldiessen, nicht weil durch
‘) Blagowestschensky, S. 512.
Tschuprow, Feldgemeinschaft.
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