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Die Feldgemeinschaft : eine morphologische Untersuchung / von Alexander A. Tschuprow
Entstehung
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148 II. GESCHICHTLICHE ENTWICKLUNG DER FELDGEMEINSCHAFT.

Es bleibt noch übrig, die beiden Factoren, welche nachder Meinung der liberal gestimmten Nationalökonomen das Ab-sterben des commmiistischen Princips in der Grundeigenthums-verfassung überall und zu allen Zeiten hervorrufen sollen, näm-lich die Unverträglichkeit des Agrarcommunismus mit denForderungen der rationellen Landwirthschaft und mit der geistig-sittlichen Anlage des Menschen, nach ihrer thatsächlichen Be-deutung zu prüfen. Was die Behauptung anbelangt, der Agrar-- communismus könne dem Interesse der Bodencultur nur feind-lich sein und müsse mit dem Uebergange zu höheren Wirth-schaftssystemen nothwendigerweise aus der Agrarverfassungverschwinden, so wird sie unten eingehender untersucht (vgl.Abschnitt III, Kap. 2). Es zeigt sich dort, dass die Feldgemein-schaft, wenn sie auch der Landescultur unter Umständen schäd-lich sein kann, es durchaus nicht sein muss, und dass in denFällen, wo sie es ist, die unerwünschten Wirkungen durch Mo-dificationen der Verfassung beseitigt werden können, dass sichalso auch die intensiveren Wirthschaftssysteme, bis zur freienWirthschaft inclusive, mit der feldgemeinschaftlichen Verfassungganz gut vertragen. Somit fällt diese Ursache des vermeintlichnothwendigen Verfalles der Feldgemeinschaft aus. Ebenso wenigkann die Behauptung aufrecht erhalten werden, der Agrarcom-munismus müsse durch die mit innerer Nothwendigkeit ein-tretende Entfaltung der Individualität zu Grunde gehen. Es wirddabei der individualistische Zug, der in einem geschichtlichenMomente für einen engen Menschenkreis vielleicht thatsächlichcharakteristisch war, überschätzt und ganz ungebührenderweiseverallgemeinert. Das Streben zur vollständigen Loslösung deswirthschaftenden Individuums aus allen Fesseln der öffentlich-rechtlichen Verbände und zur Aufhebung aller Beschränkungender freien Bethätigung auf dem wirthschaftlichen Gebiete hatnicht lange die Herrschaft über unsere Urtheile in wirthschaft-lichen Fragen zu behalten vermocht. Immer mehr wird dieindividuelle Freiheit von (len verschiedensten Seiten aus ein-geschränkt und gebunden, und Niemand wagt jetzt mehr, prin-cipiell dagegen zu protestiren. Andererseits ist die Feldgemein-