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Die Feldgemeinschaft : eine morphologische Untersuchung / von Alexander A. Tschuprow
Entstehung
Seite
158
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158 II. GESCHICHTLICHE ENTWICKLUNG DER FELDGEMEINSCHAFT.

Diese Verfassung kann sich nur so lange halten, wie derReichthum an Land noch ziemlich gross ist, so dass jeder ein-zelne Wirth ganz grosse Grundstücke zugewiesen bekommt. Jekleiner der Besitz jeder Wirthschaft wird, desto weniger fallendie Vortheile der Beibehaltung der alten Parzelle ins Gewicht,desto mehr treten dagegen die Nächtliche der grossen Ent-fernungen von den "Wohnstätten in den Vordergrund. Das führtschliesslich zur Abänderung der Verfassung; man fängt an,danach zu streben, Jedermann mit möglichst nahe gelegenenGrundstücken auszustatten. Das bedeutet bereits nichts anderesals eine Berücksichtigung der Zugehörigkeit zum Dorfverbande.Aus technischen Gründen wird dann der Dorfverband beauftragt,Grundstücke, welche ihm für seine Mitglieder von der Mark-gemeinschaft überwiesen werden, unter dieselben in natura zuvertheilen. Auf diese Weise schiebt sich der Dorfverbandzwischen den Gesammtverband und die einzelnen Genossen ein.Anfänglich hat er eine mehr technische Bedeutung, er ist blosszum Zwecke der leichteren und zweckmässigeren Durchführungder Umtheilung da; mit der Zeit gewinnt er aber nach undnach an Kraft und wird zur autonomen Theilgemeinschaft inner-halb des Gesanuntverbandes.

Fassen wir also jetzt die Organisation der zusammen-gesetzten Feldgemeinschaft im engeren Sinne des Wortes insAuge. Da ist vor allem die Vertheilung der Functionen unterden Gesammtverband und die Theilgemeinschaften der Ein-fachheit halber will ich annehmen, dass es Dorfgemeinschaftensind zu beachten. Es kommt vor, dass die Markgemeinschaftsich das Recht der Umtheilung ausschliesslich vorbehält, dasssie also die Grösse der Antheile aller Genossen selbst feststelltund den Dorfgemeinschaften bloss die Aufgabe überlässt, inner-halb der ihnen überwiesenen Gemarkungen ihren Mitgliederndie Grundstücke zuzuweisen, welche den vom Gesammtverbandefestgestellten Antheilen entsprechen. Namentlich kommt dies oftbeim Wiesenlande vor, da die Wiesen jährlich neu verloost zuwerden pflegen und die Schwerfälligkeit der zusammengesetztenFeldgemeinschaft jährliche Neuverloosmigen nicht gestattet.