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III. ANPASSUNG AN BESTEHENDE VERHÄLTNISSE.
besitz aus, so ist auch kein Raum da für Sorgen, welche sonstder Besitzwechsel hervorruft; die einzige Aufgabe, welche derGemeinschaft bleibt, besteht darin, die Nutzung der Weideplätzetechnisch und social zu ordnen, nämlich festzustellen, wie vielStück Vieh und in welcher Zeit auf die einzelnen Grundstückezur Weide getrieben werden dürfen, und das Maass der Be-rechtigung jedes Genossen zu bestimmen. Die Lösung der erstenrein technischen Aufgabe bietet nichts Lehrreiches dar. Umsomehrverdient aber die sociale Seite der Frage unsere Aufmerksamkeit. -Wie wird also das Maass der Berechtigung der einzelnenGenossen in Bezug auf die Viehweide normirt? Da, wo derReichthum an Land noch sehr gross ist, miterliegt die Weide-nutzung in der Regel keinen Beschränkungen; jeder darf so vielVieh auf die Weide treiben, wie er will. Dieselben Verhältnisse,so paradox das auf den ersten Blick auch scheinen mag, treffenwir in den Gemeinschaften, welche, ivie etwa die meisten inMittel-Russland , sehr gelinge Weideplätze haben; auch hier lässtman jeden Wirth so viel Vieh auf die gemeinsame Weide treiben,wie ihm beliebt. Diese Nutzungsordnung ist selbstverständlichfür diejenigen Wirthe vortheilhaft, welche mehr als durchschnitt-lich Vieh halten; in den Gemeinschaften, wo grosser Ueberflussan Weiden ist, sind es wohl meistens die reicheren; in Mittel-Russland sind es dagegen vielfach gerade diejenigen, welchegeringe Berechtigungen haben; denn diejenigen Wirtschaften,welche verhältnissmässig Avenig Land bekommen, sind mehr alsdie anderen auf das Pachten angewiesen und halten somit mehrVieh im Verhältnis zu der ihnen zugewiesenen Fläche. UnterUmständen sieht man aber von diesen Ungleichheiten nichtungerne ab. ln den Gemeinschaften, wo man an Land über-reich ist, lässt sich das ohne weiteres begreifen, denn da hatdie Weidenutzung einen nur sehr geringen Verkehrswerth. Aberauch da, wo die Weiden sehr spärlich vorhanden sind, lohnt essich oft kaum, sich um diese Unterschiede zu bekümmern;namentlich, weil unter diesen Verhältnissen das Vieh bloss indem Maasse, wie es für die Ackerwirthschaft erforderlich ist,gehalten wird; Viehzucht als Selbstzweck giebt es hier nicht.