1. FELDGEMEINSCHAFT UND DIE NUTZUNGSWEISE DER GRUNDSTÜCKE. 181
Dass es gerade auf diese beiden Momente — Geringschätzungder Weiden und Fehlen der gewerbsmässigen Viehzucht — an-kommt, lässt sich daraus ersehen, dass da, avo Viehzucht ge-trieben AA'ird, die Frage der genaueren Regelung der Woide-nutzung sofort aufgeivorfen wird, sobald der Ueberfluss an Grundund Boden vorbei ist. Namentlich da, avo die FeldgrasAvirthschaftherrscht, Avie in Süd-Russland und vielfach in Sibirien , aberauch da, avo permanente Weiden eine grosse Rolle spielen, AA r iein der Sclnveiz, lässt man sich die ungleichmässige Betheiligungan der Weidenutzung nicht gefallen. Man beschränkt diejenigenGenossen, rvelche grosse Viehherden halten, zu Gunsten der-jenigen, die mehr Ackerbau treiben oder, Avie in der Sclnveizoft, geAverblich oder als Tagelöhner thätig sind. Die Maassnahmen,Avelche dabei von den Gemeinschaften getroffen Averden, sindsehr mannigfaltiger Natur. Es lassen sich zAvei Richtungen unter-scheiden. Entweder sucht man die Ungleichmässigkeit direct zubeseitigen; oder man lässt die Ungleichheiten in der Ausnützungder Weide bestehen (Jedermann fährt also fort, so viel Vieh auf-zutreiben, AvieerAA'ill) und greift zu anderAveitigenCompensationen.Beide Tendenzen können dann unzählige Formen annehmen.
Wählt man die Normirung der Viehmenge, Avelche jederGenosse auf die Weide treiben darf, so ist es am consequentesten,zu verbieten, dass für jeden Antheil mehr als eine bestimmteZahl Stück jeder Art auf die gemeinsame Weide getrieben Averde.Dei 1 ZAveck kann aber auch indirect erreicht Averden; so Averdenz. B. Avenigstens die gröbsten Ungleichheiten schon dann auf-gehoben, Avenn das Vieh, Avelches nicht für die eigene Wirth-schaft, sondern zum Verkaufen gehalten Avird, von der Weideausgeschlossen bleibt. Das Gleiche AA r ird in der Sclrweiz hie undda so erreicht, dass man auf die gemeinschaftlichen Alpen nurdasjenige Vieh zulässt, Avelches A'ou dem betreffenden Genossenauf eigenen Thahviesen und ThaBveiden überAvintert Avorden ist;diese Maassregel schliesst nämlich aus, dass Viehhandel ReibendeGenossen für den Sommer ausAvärtiges Vieh herbeiziehen.(Uebrigens hat diese Bestimmung meistens einen ganz anderenSinn, sie bedeutet den Uebergang von der freien Nutzung zu