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Die Feldgemeinschaft : eine morphologische Untersuchung / von Alexander A. Tschuprow
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2. FELDGEMEINSCHAFT UND WIETHSCHAFTSSYSTEM.

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bar macht, fängt man nämlich an, einen Theil der Wiesen zuumzäunen. Was den Nomaden ursprünglich dazu treibt, wirdwohl der Wunsch sein, die besseren Wiesen vor Beschädigungdurch das weidende Yieh zu schützen. Der Zaun wird voneinzelnen Wirthen, oft von mehreren Mitgliedern einer Wiesen-gemeinschaft gemeinsam, hie und da von der ganzen Gemein-schaft errichtet. In den beiden letzten Fällen steht das Ein-treten in die Zaungenossenschaft allen Mitgliedern der be-treffenden Wiesengemeinschaft ganz frei. Die Antheile derGenossen an dem umzäunten Wiesenlande werden ungefähr pro-portional der Länge des vom betreffenden Genossen errichtetenZauntheils bemessen. Es wird aber kein grosses Gewicht daraufgelegt, dass die Proportionalität genau beobachtet werde; eskommt oft vor, dass ein Mitglied der Zaungenossenschaft meinet-wegen 30 Faden des Zauns errichtet und etwa 50 Heuhaufenbekommt, und ein anderer, welcher 500 Faden errichtet hat,kaum 300 Haufen Heu erhält. Das frühere Regime der freienNutzung ist nämlich noch nicht in Vergessenheit gerathen;der echte, von der Cultur des Ackerbaus noch nicht be-rührte Nomade meint, ein Jeder habe eigentlich das Recht, soviel Heu zu machen, wie er braucht, möge es auch innerhalbder umzäunten Fläche sein; was das Herstellen des Zauns an-belangt, so müsse Jeder nach Maassgabe seiner wirtschaftlichenKraft dazu beitragen. Diese Auffassung hat zur Folge, dass manden Waisen, Wittwen und familienlosen Greisen, weiche an derErrichtung des Zauns nicht theilnehmen können, den Eintrittin die Zaungenossenschaft doch nicht verwehrt; sie bekommenso viel Wiesenland, wie sie brauchen, und bleiben von derTheilnahme an der Errichtung des Zauns befreit. Noch deut-licher kommt die Anschauungsweise der freien Nutzung darinzum Vorschein, dass in den Jahren, wo die Heuernte in ver-schiedenen Zaungenossenschaften sehr ungleich ausfällt, die Mit-glieder derjenigen Zaungenossenschaften, welche von der Miss-ernte am härtesten betroffen sind, zum Grasschnitt in denjenigen,wo das Gras besser gerathen ist, zugelassen werden.

Jedes Mitglied einer Zaungenossenschaft mäht in der Regel