SCHLUSS.
245
nahe, objective Momente für unmittelbar werthbestimmend an-zuerkennen und das persönliche Werthurtheil nur dann für vollgelten zu lassen, wenn es sicli mit zwingender ISTothwendigkeitaus sachlichen Erwägungen ergiebt. Wird aber die autonomeWerthsetzung in dieser Weise verhindert, sich frei zu bethätigen,so rächt sie sich dadurch, dass sie sich in die Stille der Vor-untersuchung hineinschleicht. Dies erklärt den auffallendenMangel an Ruhe, dem wir bei der Betrachtung der feldgemein-schaftlichen Eigenthumsordnung selbst in der Wissenschaft be-gegnen. In Russland bildet die Mir-Frage bekanntlich seit Jahreneinen der wichtigsten Kristallisationspunkte bei der Partei-bildung; kein Wunder also, dass liier die Erregung des Tages-kampfes bis in die Kreise der historischen und beschreibendenEinzelforschung widerhallt. Aber auch ausserhalb Russlands ,in Ländern, wo die Feldgemeinschaft an sich mit keinen Lebens-interessen der Gegenwart im Zusammenhänge steht, ist manweit davon entfernt, dies Thema mit der sonst üblichen Kühlezu behandeln. Von den Werken, welche direct als Abwehr gegenH. George und dessen Anhänger gemeint sind, gar nicht zureden; selbst in rein sachlichen Specialstudien trifft man eineWärme, welche Gegenständen von lediglich akademischem Inter-esse nicht zu Theil zu werden pflegt. Man nehme z. B. diebekannte Untersuchung von E. de Laveleye und die Schriftenseiner Gegner in die Hand. So sehr etwa Fustel de Coulanges seinen Wunsch betonen mag, das Gewesene zu reconstrniren, ohneüber das Kommensollende vorentscheiden zu wollen, so wird erdoch kaum Jemand überzeugen, dass sein Eifer nur den schiefenAuslegungen der Cäsar’sclien und Taciteischen Schilderungen gilt.
Diese gereizte Stimmung rührt eben daher, dass man dieFeldgemeinschaft erst dann mit ruhigem Gewissen verwerfenzu dürfen meint, wenn sie zuvor als objectiv unhaltbar nach-gewiesen wird. Die feldgemeinschaftliche Ordnung verletzt abertief eingewurzelte Gefühle, da sie, namentlich in ihrer vomrussischen Mir her bekannten Gestalt, eine der Cardinalfragender modernen Wirthschaftsverfassung in beinahe brutaler Weisedurchschneidet. Dadurch, dass die Gemarkung von Zeit zu Zeit