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ANHANG I.
fachsten und zugleich consequentesten Form ist es sogar zweifel-los das nächstliegende; av£1 man die gegebene Fläche untereine Anzahl von Berechtigten theilen, so ist es ja am einfachsten,Jedem ein Grundstück zuzuweisen; ist die ganze Fläche ziem-lich gleichartig^ so brauchen die Grundstücke nur gleich grosszu sein, damit die Vertheilung eine gerechte ist; sonst hilftman sich durch Abschätzung. Die praktische Durchführung derMethode stösst aber auf grosse Schwierigkeiten. Bei der Ge-wanntheilung braucht man die Werthunterschiede der Grund-stücke nur wahrzunehmen, um Gewanne bilden zu können;beim Schätzungsverfahren muss man sie abzuschätzen wissen,was selbstverständlich unvergleichlich schwieriger imd durchdie primitiven Bonitirungsmethoden der Bauern kaum zu er-reichen ist. Eine weitere Schwierigkeit besteht darin, dass nichtalle Genossen gleichberechtigt sind; ein Wirth hat meinetwegenein Loos und ein Anderer fünf Loose zu bekommen. Wollteman gleich grosse Loose bilden und den letzteren fünf Mal dasLoos ziehen lassen, so würde er im Nachtheile sein, da erseinen Grundbesitz an fünf Mal so vielen Orten bekommenwürde wie jener. Bildet man aber imgleiche Loose, so wirddas Ausloosen unmöglich, was allerlei widerrechtlichen Beein-flussnngen und Streitigkeiten den Weg öffnet. Beim Gewann-verfahren ist es nicht schwer, diesem Uebel abzuhelfen; manbraucht nur, wie wir gesehen haben, das Loos die Reihenfolgeder Wirthe im Gewanne bestimmen zu lassen. Beim Schätzungs-verfahren versagt dieses einfache Mittel. Es kann jedoch aufandere Weise Hilfe geschaffen werden, nämlich durch Bildungvon Loosgruppen. Im Wesentlichen besteht das Verfahren darin,dass man das Land nicht unmittelbar unter die Berechtigtenvertheilt, sondern dieselben zunächst so in Gruppen zusammen-fasst, dass alle Gruppen gleiche Berechtigungen haben; dannist das Hindeniiss, das weggeschaffen werden soll, nicht mehrvorhanden, und das Loos kann fallen; die Mitglieder jeder Gruppevertheilen dann die ihnen zugefallenen Grundstücke unter sich.
Diese Schwierigkeiten der Anwendung erklären, weshalbman dem Schätzungsverfahren in seiner reinen Form so selten