ÜBER DIE METHODEN DER LANDVERTHEILUNG.
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begegnet. Bezeichnend ist, dass man selbst bei Separationen,deren Zwecken das Schätzungsverfahren doch gerade entspricht,auf consequente Durchführung der Methode aus praktischenRücksichten vielfach verzichtet. Bloss als Ergänzung der Ge-wanntheilung wird das Schätzungsverfahren häufiger angewandt:grösseren Unterschieden wird man durch Bildung von Gewannengerecht, geringere sucht man abzuschätzen. Ferner wird dasSchätzungsverfahren bei der Vertheilung ganz kleiner Grund-stücke, welche kein eigentliches Gewann bilden können, gerngewählt. Verhältnissmässig oft treffen wir das Schätzungsverfahrenin grossen Markgemeinschaften bei der Vertheilung des Landesunter die einzelnen Dorfgemeinschaften, wobei die Abschätzungsich manchmal sogar auf die Gesannntheit aller Nutzungen er-streckt, so etwa, dass der Mangel an Wiesen durch Zuweisungvon mehr Ackerland compensirt wird. (Vgl. Abschnitt II, Kap. 2.)Häufiger als beim Ackerlande kommt das Schätzungsverfahrenbei der Vertheilung der Wiesen zur Anwendung, was wohl da-durch zu erklären ist, dass die Wiesen meistens jährlich ver-theilt werden, wobei es also nicht, auf die Abschätzung derBodenqualitäten, sondern auf die Schätzung der diesjährigenHeuernte auf verschiedenen Grundstücken ankonunt, was natür-lich viel leichter ist. Beim Theilen der Wiesen wird öfters einebesondere Abart des Schätzungsverfahrens angewandt; die Be-rechtigten bilden zwei Gruppen so, dass beide Gruppen genaugleiche Rechte haben; das Grundstück wird von der einen dieserGruppen nach ihrem Ermessen in zwei Tlieile zerlegt; die andereGruppe hat nun unter diesen beiden Theilen zu wählen. Dannspaltet sich jede Gruppe wieder in zwei Tlieile u. s. w.
Das Schätzungsverfahren braucht gar nicht zu der Ge-mengelage zu führen; hier liegt principiell nichts dem Her-stellen aller Loose aus einem Stück im Wege. Im Gegentheilwird dasselbe gerade zur Aufhebung der Gemengelage gebraucht,z. B. bei Arrondirungen.
In dem Falle, wo bei der Vertheilung des Landes dieZuweisung an alle Genossen der für sie am meisten wünschens-werthen Grundstücke angestrebt wird, wird das entweder durch
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Tschuprow, Feldgemeinschaft.