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ANHANG 1.
autoritative Zuweisung der Grundstücke durch die Gemeinschaftbezw. ihre V ertreter oder auf dem Wege der Versteigerung erreicht.
Bei dem Versteigerungsverfahren werden überhaupt keineLoose von der Gemeinschaft gebildet, sondern Jedermann wähltsich selber das Grundstück aus, das er haben möchte. Es wirddamit angefangen, dass das zu vertheilende Land gemessen undnach Qualitäten abgeschätzt wird; dann werden die Grössender Berechtigungen der Genossen festgestellt. Darauf sucht sichJedermann ein ihm passendes und seinen Rechten ungefährentsprechendes Grundstück aus. Will Niemand sonst dieses Grund-stück haben, so bekommt er es ohne weiteres. Giebt es aberConcurrenten, so wird das Grundstück versteigert. Grundstücke,welche von Niemand beansprucht werden, werden zuletzt ver-steigert; sie werden denjenigen zugesprochen, die sie gegenkleinste Zugabe annehmen. Falls mehrere Concurrenten dieselbeSchätzung vorschlagen, wird das Grundstück entweder in derbei den Versteigerungen allgemein gebräuchlichen Weise dem-jenigen zugesprochen, der diese Schätzung zuerst vorgeschlagenhat, oder es wird durch das Loos bestimmt, wer das Grund-stück haben soll, oder das Grundstück wird unter alle gleich-mässig vertheilt; es kommt auch vor, dass, falls unter denConcurrenten derjenige Wirtli ist, welcher das Grundstück vorder Versteigerung im Besitze hatte, demselben gestattet wird,das Grundstück zu dieser Schätzung weiter zu behalten.
Dies ist das Schema des Verfahrens. In der Wirklichkeitlässt es höchst mannigfaltige Anwendungsfornien zu. Da dieseMethode der Vertheilung verhältnissmässig wenig bekannt ist— in den ausführlichen Beschreibungen der Vertheilungs-technik bei Thun und bei Iveussler wird sie kaum erwälmt,da sie erst durch neuere Beobachtungen entdeckt worden ist —so will ich auf ihre Gestaltungen etwas näher eingehen.
Bei der Vertheilung des Ackerlandes kann das Ver-steigerungsverfahren zwei Formen annehmen. Boi der einen wirddie Parzelle demjenigen Concurrenten zugesprochen, welchersie für einen grösseren Theil des Looses anzunehmen bereit ist;nehmen wir etwa an, ein Loos betrage sechs Dessjätinen und