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Die Feldgemeinschaft : eine morphologische Untersuchung / von Alexander A. Tschuprow
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ÜBER DIE METHODEN DER LANDVERTHEILDNG.

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das Grundstück sei vier Dessjätinen gross; will mm ein Con-current das Grundstück für fünf Dessjätinen seines Looses an-rechnen lassen und der andere für fünf und halb Dessjätinen,so wird das Grundstück dem zweiten überlassen. Die andereForm besteht darin, dass man nicht die Grösse des Grundstücks,sondern seine Qualität abschätzt: nehmen wir an, ein Loosbestehe aus je zwei Dessjätinen des besten, des mittleren unddes schlechtesten Bodens uud das Grundstück enthalte je zweiDessjätinen der besten und der schlechtesten Qualität; will nunder eine Concurront das Grundstück für seine zwei Dessjätinender besten und zwei Dessjätinen der mittleren Qualität und derandere für zwei Dessjätinen der besten und je eine der mittlerenund der schlechtesten annehmen, so wird das Grundstück jenemzugesprochen. Die Beste, welche sich bei der Versteigerungbilden, werden entweder zum Keservelande gerechnet oderdienen als Zugabe zu den schlechteren Grundstücken, dieNiemand haben will.

In ähnlicher Weise werden auch die Wiesen vertheilt.Hier werden drei Formen des Versteigerungsverfahrens unter-schieden. Bei der ersten wird die ganze Fläche in eine An-zahl von Parzellen zerlegt, welche der Zahl der Wirthschaftenungefähr entspricht; jede Parzelle wird einzeln versteigert unddemjenigen Wirth zugesprochen, welcher sie für die grössteAnzahl von Loosen, die ihm zustehen, annimmt. Dieses Ver-fahren hat den Mangel, dass es diejenigen Wirthe, welche übereine kleine Anzahl von Loosen verfügen, weniger concurrenz-fähig macht; hat etwa ein Wirth Anspruch auf zwei Looseund wird die ihm gefallende Parzelle von dem Concurrentenzu drei Loosen taxirt, so ist er nicht im Stande, weiter zuconcurriren. Um diese Bevorzugung der Beicheren abzuschaffen,greift man zu einer Modification des Verfahrens, welche diezweite Form bildet. Es wird gestattet, falls man über die Zahlder Loose, zu welcher die Parzelle von dem Concurrenten taxirtwird, nicht verfügt, auf eine Anzahl von Heuhaufen zu Gunstender Gemeinschaft zu verzichten; wer bei gleicher Schätzungder Gemeinschaft mehr zurückzugeben verspricht, bekommt die

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