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Die Feldgemeinschaft : eine morphologische Untersuchung / von Alexander A. Tschuprow
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ANHANG I.

Parzelle; es schätzen z. B. die beiden Concurrenten die Parzellezu zwei Loosen, aber der Eine ist willig, 50 Heuhaufen derGemeinschaft zu überlassen, und der andere überlässt 100 Haufen;da erhält dieser das gewünschte Grundstück. Die der Gemein-schaft abgetretenen Heuhaufen werden notirt und nach derVersteigerung aller Parzellen unter die Wirthe vertheilt, welchebei der Versteigerung gar nichts oder zu wenig bekommenhaben. Reicht die Zahl der Heuhaufen, die der Gemeinschaftzur Verfügung stehen, nicht aus, so wird die Versteigerungder Parzellen kassirt und von neuem angefangen. Die Haufenbekommt man an verschiedenen Orten; das wird gewöhnlichdadurch compensirt, dass Wirthe, welche nicht Parzellen, sondernHaufen bekommen, etwas mehr Heu erhalten. Das Heu wirddiesen Wirthen nicht abgemäht, sondern in Gras von der Ge-meinschaft an den betreffenden Parzellen zugewiesen. Bei derdritten Form des Versteigerungsverfahrens wird von dem Taxirender Parzellen in Loosen ganz abgesehen; jeder Concurrent mussvielmehr angeben, wie viele Heuhaufen an der betreffendenParzelle nach seiner Schätzung gemäht werden können; dieParzelle wird vorläufig auf den Namen desjenigen angeschrieben,der' die höchste Schätzung vorgeschlagen hat, und seine Schätzungwird notirt. Nachdem alle Parzellen geschätzt sind, rechnet mandie für die einzelnen Parzellen notirten Zahlen der Heuhaufenzusammen und bestimmt durch Division der Summe durch dieZahl der' Loose, wie viele Heuhaufen auf ein Loos entfallen.Danach wird jedem Wirth von der auf seinen Namen lautendenParzelle so viel Land zugewiesen, wie es der Zahl seiner Looseund seiner Schätzung der Parzelle entspricht; hat er z. B. aufseine drei Loose 300 Heuhaufen zu bekommen, so wird ihmvon der Parzelle, welche er meinetwegen auf 600 Heuhaufeneingeschätzt hat, die Hälfte zugetheilt. Wie die Reste vertheiltwerden, ist mir nicht klar; ich habe keine genauen Angabendarüber finden können.

Es giebt noch eine von den oben beschriebenen abweichendeForm des Versteigerungsverfahrens, welche besonders oft beider Yertheilung des Wiesenlandes, aber mitunter auch bei der