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Die Feldgemeinschaft : eine morphologische Untersuchung / von Alexander A. Tschuprow
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ANHANG II.

nun den B die neben den seinigen liegenden Parzellen von Aübernehmen, und dem A wird die Hälfte des Besitzes von 0zugewiesen; alle Wirthe sind nun befriedigt und die Gemenge-lage ist nicht gesteigert; ja die Wirthe B imd C haben sogarvon ihrem alten Besitze so viel behalten, wie bei der Aen-derung ihrer Berechtigungen überhaupt möglich ist.

Bin anderes Mittel, die Ausdehnung der Neuverloosungeinzuschränken, ohne die Gemengelage zu verschärfen, bestehtdarin, dass man die Reihenfolge der Wirthe im Gewanne un-verändert lässt und die Besitzgrösse jedes Wirthes auf Kostenseiner Nachbarn im Gewanne regulirt. Man giebt dem erstenWirthe im Gewanne so viel Land von dem Besitze des zweiten,wie ihm zugegeben werden muss, resp. schneidet ihm so vielab, wie er abzutreten hat, und überlässt das abgeschnittene Landdem zweiten; entspricht die Besitzgrösse des zweiten nach dieserAenderung seinen Rechten nicht, so wird sie auf Kosten desDritten geregelt u. s. w., bis man beim vorletzten und letztenanlangt. Es ist klar, dass bei diesem Verfahren die beiden'Wirthe, welche die äussersten Parzellen im Gewanne haben, soviel Land von ihren alten Grundstücken behalten, wie es dieveränderte Grösse ihres Besitzes gestattet; die anderen Wirthewerden dagegen mehr oder weniger verschoben, und zwar umso mehr, je grösser ihre Zahl ist.

Durch Bildung von Loosgruppen wird die Combinirungder beiden Methoden ermöglicht. Die Loosgruppen bekommenbei der ursprünglichen Vertheilung des Landes ihren Grund-besitz in jedem Gewanne in einem Stück, so dass die Parzellenaller Mitglieder einer Loosgruppe nebeneinander liegen. Istnun eine Umtheilung vorzunehmen, so rechnet man vor allemaus, wie viel Land jede Loosgruppe abzutreten oder zu be-kommen hat; da die Besitzänderungen der einzelnen Mitgliederder Gruppe sich zum Theil compensiren, so macht es in derRegel nicht sehr viel aus. Nehmen wir an, die Loosgruppe Ahabe zwei Loose an die Loosgruppe B abzutreten. Diese zweiLoose werden von der äussersten Parzelle der Loosgruppe Aabgeschnitten, wonach die Mitglieder der Gruppe durch das