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Die Feldgemeinschaft : eine morphologische Untersuchung / von Alexander A. Tschuprow
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ANHANG IV.

Kusnetzk am zalilroichsten verti'eten sind zu dieser Gruppegehören 47 °/ 0 aller Gemeinschaften, so ist der Vergleich dochnicht werthlos. Der weitere Unterschied der Beobachtungen imKreise Kusnetzk von denen im Kreise Melitopol besteht darin,dass die Wirthschaften nicht nach der Zahl der Landantlieile,sondern nach der absoluten Grösse der Betriebe in Gruppenzusammengefasst sind; das ist für den Zweck unseres Vergleichesirrelevant. Die folgende Tabelle ist nach der Tabelle S. 103 derstatistischen Beschreibung des Kreises Kusnetzk berechnet:

Verhältniss des Procentsatzes desGrundbesitzes zu dem Procentsatze derBevölkerung in den Familien, welche

< 2,5 2 , 55 510 1020 >20

Dessjätinen Land in ihrem Besitze haben

ln allen Gemeinschaften

0,41

0,99

1,31

2,01

2,33

In den Gemeinschaften, welche perio-dische Umtheilungen nach denmännlichen Seelen vornehmen . .

0,40

0,70

0,93

1,29

1,61

Wir sehen also, dass auch in diesem Kalle die Vertheilungdes Grundbesitzes in den Gemeinschaften, wo Umtheilungennach den männlichen Seelen regelmässig vorgenonnnen werden,sicli näher an die Bedürfnisse der Wirthschaften anscldiesst,als in denjenigen Gemeinschaften, wo entweder andere Ver-theilungssysteme zur Anwendung gelangen oder, falls nach denmännlichen Seelen getheilt wird, die Umtheilung lange ausbleibt.

Die Beobachtungen im Kreise Gdow zeigen uns deutlichden Weg, auf welchem die Ausgleichung der Besitzunterschiedebei der Umtheilung geschieht. Es findet dabei die Uebertragungvon Land von den kleineren an die grösseren Familien statt.Bei der Betrachtung der folgenden Tabelle ist zu beachten, dassdie Vertheilung nicht in allen Gemeinschaften, auf die sich dieBeobachtungen beziehen, nach den männlichen Seelen, sondernin einem Theile derselben nach den männlichen Arbeitern ge-schieht, dass ferner im Kreise Gdow die Regelung des Besitz-standes vielfach die Form der partiellen Umtheilung annimmt;