ANHANG IV.
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die zweite Tabelle. Für den vierten Theil der Bauern, derenBesitz zuninnnt, handelt, es sic.li um mehr als die Verdoppelungdes Grundbesitzes; bei mehr als einem Viertel derjenigen, dieLand abgeben müssen, um die Herabsetzung der Betriebsgrösseum mehr als die Hälfte.
Von neueren Beobachtungen will ich noch die (78 Ge-meinschaften mit 1282 Wirthschaften umfassenden) aus demKreise Gdow anführen; ich entnehme die Tabellen einem Auf-sätze desselben verdienten Forschers IV. Woronzow. 1 ) Bei derBetrachtung der Tabelle darf man nicht ausser Acht lassen,dass die Ausgleichung des Grundbesitzes im Kreise Gdow, wiebereits oben erwähnt, vorzugsweise auf dem Wege der partiellenUmtheilungen geschieht, weshalb die Wirkung der. allgemeinenUmtheilungen relativ unerheblich ist. Ferner ist nicht zu ver-gessen, dass manche in die Tabelle einbezogenen Gemeinschaftennicht nach den männlichen Seelen, sondern nach den männlichenArbeitern das Land vertheilen. Deshalb sind die folgendenTabellen mit den früher angeführten nicht direct vergleichbar.
Absolute Grösseder Aenderung
% der Wirthschaften,deren Besitz
Relative Grösseder Aenderungin %
w /y der Wirthschaften,deren Besitz um die Grösse
eine
Zunahme
eine
Abnahme
von der Grösse er-fahren hat
zuge-nommen hat
abge-nommen hat
0,1 Oessjät.
0,08
0,08
<10 >
0,55
1,48
0,1—0,5 „
6,71
5,85
10—20
4,68
5,93
0,6—1,0 „
10,30
6,32
20—30
8,35
7,10
1,1-1,5 „
5,54
5,15
30-40
3,59
4,84
1,6-2,0 „
2,18
1,64
40—50
0,23
0,23
2, 1—11,0 „
1,79
3,19
50 - 60
5,46
2,50
3,1-5,0 .,
0,62
0,78
60—70
0,39
0,23
5,1—5,6 „
0,00
0,16
75
0,16
0,00
100
2,02
0,86
Summa. . .
27,22
23,17
1.80°/o der Wirthschaften haben vor der Umtheilung kein Land gehabt.