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Der Röm: Kayserlichen/ auch zu Hungarn/ und Böhaimb [et]c. Königl: Mayestätt/ Herrn/ Herrn Leopoldi Ertz-Hertzogens zu Oesterreich [et]c. Unsers Allergnädigsten Herrn/ und Lands-Fürstens/ Newe Satz- und Ordnung In dem Ertz-Hertzogthumb Oesterreich Unter der Enns/ De Iuribus Incorporalibus, Oder von Unterschiedlichen Gerechtigkeiten
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eopold von

^.ottes Mnaden/WrwäW

ter RömWer Kayser / zu allenFeiten OeAer deß ReW / inGermanien / zu Aungarn / . BWmbMug/K. Grtz-Der-tzog zu OesterreiK/Aertzog zu Burgund/Gteyer/Karnd-ten / Arain / vnd Würtemberg / in Ober - vnd NiederGDlesien / Oarggraft zu O)äZren/ in Ober-vnd Ni-der Laußnitz/ Grase zu Dabspurg/Dirol/ vnd Görtz/ S.Entbieten allen / vnd jeden Vnsern nachgesetztenObrigkeiten Geist - vnd Weltlichen / auch andern Vn-sern trew - gehorsambisten Ständen / vnd Vntertha-nen/ in Vnserm Ertz-Hertzogthumb Oesterreich Vnterder Ennjz/ auch sonften Wänntgltchen/ was Stands/vnd Würden die sepnd/ Vnsere Gnad / vnd alles Guets/vnd fügen Luch Htemtt gnädigist zu vernehmen / wasMassen Wir Jett Vnferer Landsfürstlichen Regierungwahrgenommen / daß Mischen denen Partheyen in ma-

teria^unum incorporalium, die öfftere Stritt / vnd

Irrungen gueten Thails darumben entstanden / weilentn diesem Land Htertnnfalls noch keine LandsfürsiltcheSatzungen publicirt worden. Damit aber zu forderistWir sclbsten / als auch Vnsere nachgesetzte Gertchts-Stellen / mit »»nothwendigen Rechtsführungen vmS

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