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Der Röm: Kayserlichen/ auch zu Hungarn/ und Böhaimb [et]c. Königl: Mayestätt/ Herrn/ Herrn Leopoldi Ertz-Hertzogens zu Oesterreich [et]c. Unsers Allergnädigsten Herrn/ und Lands-Fürstens/ Newe Satz- und Ordnung In dem Ertz-Hertzogthumb Oesterreich Unter der Enns/ De Iuribus Incorporalibus, Oder von Unterschiedlichen Gerechtigkeiten
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2 2 Der MffteTttul/von derRovath.

können / dabey aber die Vnterthanen wider die Billichkeit nicht be-schwüren sollen. Nun lassen Wir es bey obiger Resolution der Vn-massigung auchcmnoch verbleiben / wollen aber wegen deß/ bißhewfast durchgehend eingeschlichenen Mißbrauche/ deß gar zu strengen/vnd überhaufften Anhalten zur Robath/ alle Obrigkeiten dahin ernst-lich ermahnet/ vnd beftlcht haben / daß sie jhreVnterthanen mit derRobath wider Billichkeit nicht beschwüren / noch selbe dardurch anjhren selbst aigenen Vnterhalt-vnd Nahrungen verhindern/ weder mitgar zu weit entfehrnten langwürigenAußbleiben/ vonjhrerWürth-schafft abhalten sollen/ widrigenfalls auffderVnterthanen einkom-mende Klagen/ Wir solcheBetrangnussen nicht allein einstellen/ son-dern auch gegen die Vbertretter mit würcklicher Straff/ auch Verän-derung der vngemässigten/ in ein gemässigte Robath / verfahren lassenwollen.

5 5.

Wo es von alters herkommen / daß denen zur Robath erscheinen-den Vnterthanen/ dasBrodt/ auch andere Speiß/ vnd das Futterfür jhre Roß/vnd Ochsen geraicht wird/ darbey soll es hinsüran aller-dings verbleiben : wie auch bey andern Hwschafften/ vnd Orthen/wo deren keines bißhew im Gebrauch gewesen / ins künfftig wenigstdas Robath - Brodt / oder ein gewisses Getraid darfür/ geraichtwerden.

§. 6.

Ob zwar die Vnterthanen jhrem Herrn / allein würcklich zuRobathen/schuldig/so stehet doch beeden Theilen/ sich an statt derRobath / auff ein gewisses / vnd billicheS in Geld mit einander zu ver-gleichen; bevor/ welches auch auff obbemeldte/ der Inleuth 12.R0-bath-Täg zu verstehen ist. Da aber ohne vorbeschehenen Vergleich/der Herr etwann das Robath-Geld von denen Vntetthanen vorhineingenommen hatte/ist selbiger gleichwohlen befuegt / ins künfftigvmb seiner bessern Gelegenheit willen/diewürcklicheRobath vondenen Vnterthanen wiederumb zubegehren.