Vorbetrachtung.
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Verständig angeschaut sind diese Gefüge vergangen wiesie entstanden waren: aus den wechselnden Bedürfnissender Gesellschaft, und man kann ganz beruhigt darübersein, daß die Macht des ausgedehnten Wirthschaftslebens,welches sie zersprengt hat, sie anch am Wiederaufkommenhindern wird. Daß beispielsweise die heutigen Gewerk-vereine die correcte Fortsetzung solcher älteren Formationenseien, mag der construiren, den das reizt. Läßt es sichnicht aus deu Thatsachen heraus beweisen, so läßt es sichjedenfalls hinein deuteu. Auch soll niemandem verbotensein, auf dem Boden der bürgerlichen Erwerbs- undAssoziationsfreiheit solche Wiederbelebungsversuche aufeigene Faust anzustellen. Aber daß der Staat und dieGesetzgebung dazu greifen, solche Schöpfungen wiederzwangsweise einzuführen, dazu können jene historischenAbstammungsbeweise nicht genügen. Sie können nur zumGegentheil auffordern, denn Staat und Gesetzgebung habenhistorisch unter dem unwiderstehlichen Druck der thatsäch-lichen Entwicklung die letzten Ueberlieferungen des Zunft-wesens abzuschütteln sich genöthigt gesehen. Staatliche Privi-legien uud staatliche Einmischung in das Gewerbsleben sindnicht einer äußereil Macht erlegen; nicht Rückgang der Ver-hältnisse, sondern umgekehrt Entfaltung und Kräftigungvon Handel und Industrie haben sie aufgerieben. Schonseit einem Jahrhundert lagen jene alten Einrichtungen wieein todtes Gewicht auf diesen; das unübersehbare Ge-triebe der Gegenwart wieder in sie hineinschrauben zuwollen, wäre, wie ein Engländer mit Recht sagt, derVersuch: die Henne wieder in das Ei zu stecken. EineForderung dieser Art muß uns aus den Bedürfnissen undMöglichkeiten von heute, nicht aus der lückenhaften Ge-schichte zurückliegender Jahrhunderte begründet werden.