Norbetrachtung,
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die leitende feindliche Macht hinstellte und durch jenesGesetz gewissermaßen in dieser officiellen völkerrechtlichenEigenschaft anerkannt wurde (s. Anlage VlII). Es unter-liegt auch wohl kaum einem Zweifel, daß die GasteinerVerabredungen zwischen Oesterreich-Ungarn und Deutsch-land im Puukte der s. g. sozialen Angelegenheiten zunächstdemselben Gedanken entsprangen, Schntzmaßregeln zusucheu, welche schon deßhalb mit vereinten Kräften nndAnstalten betrieben werden sollten, weil die gegnerischenUmtriebe sich mit besonderem Wohlgefallen darauf ver-legten, jedes Land von einem andern, gewissermaßen zu-nächst selbst unbedrohten, Gebiete aus zu befehden. Eshandelte sich, mit dürren Worten, also um Verabredun-gen im Dienste der europäischen Sicherheitspolizei, undum nichts anderes.
Inzwischen legte sich der erste Schrecken. Das neueGesetz und der Belagerungszustand, iu Verbindung mitden massenhaften Transportationen, strichen vorerst inder Republik des Hrn. Thiers die soziale Frage von derTagesordnung.
In Deutschland aber wurde von einer bis dahin demsozialistischen Treiben fern gebliebenen Seite her ein neuerTon angeschlagen, welcher auch auf die Negierungen mo-mentenweise nicht ohne Einfluß geblieben zu sein scheintund welcher — so wird wenigstens vielfach behauptet —dem Programm der beabsichtigten sozialen Negierungs-Con-ferenzen mehr oder weniger wirthschaftliche Experimentir-gelüste beizubringen versucht hat.
Es ist ganz in der Ordnung, daß diejenigen, welchedem jetzigen Staat den Untergang verkünden, mit Gewaltverhindert werden, ans ihrer Drohung Ernst zu machen.Jede Gesetzgebung ist mit ausreichenden Mitteln versehen,