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Füuftes Capitel.
werdm muß, so vft der Arbeitgeber eine»! jener ver-vehmten Kreise angehört, bedarf keiner Auseinandersetzung.Wir berühren diese Seite der Dinge nicht, um von deinUebel zu reden, welches au und für sich daraus ent-springen muß, daß ans diese Weise zwei so verschiedene Ge-sichtspunkte wie der politische und der wirthschaftliche ver-mengt werden. Es leuchtet ein, wie viel Unheil dadurchzugleich iu der gewerblichen und in der politischen Er-ziehung des Volkeo gestiftet werdeu muß. An dieser Stellegilt für uns nur der Gesichtspunkt der größereu oder ge-ringeren diesen Vereinen innewohnenden Tendenz zur Her-beiführung von Entzweiungen zwischen Unternehmer undArbeiter. Es wird Jedem sich aufdrängen, daß Ver-eine, welche mit dem Geist einer scharf zugespitzten Partei-politik genährt werden, von vornherein auf jene tren-nende Tendenz, überhaupt auf eiuscitige, heißblütige,cholerische Auffassung der Verhältnisse, auf Verdammungund Verwünschung jedes ihnen Widerstand leistenden Ele^ments dressirt sind. Solch Jahr aus Jahr ein gehegtenEmpfindungen gegenüber genügt es denn such nicht, wenneinmal im gegebenen Fall versöhnliche uud salbungsvolleReden in Umlauf gesetzt werden. Ein Verband, der essich wirklich zur Aufgabe macht, friedliche Ausgleichungenaus dein dornigsten aller Gebiete zu ermöglicheu, müßtedoch wenigstens nicht darauf bedacht sein, die Ehrerbietungdes Arbeiterstandes vor der Mehrheit der freiest gewählteualler Volksvertretungen zu untergraben. Statt dessen heißtes z. B. in der ersten Wochenschau, welche den deutschenReichstag des Jahres 1872 begleitet: „Durch die Ableh-nung des - Hoverbeck'schen Antrags " (Fortschrittspartei,
1 Auf Verweisung des Budgets in eine Cmmnission ieinc reineFrage zweckmäßiger Geschäflsbehandlung).