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Die Arbeiterfrage unter dem Gesichtspunkte des Vereinsrechtes / Ludwig Bamberger
Entstehung
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Siebeutts Ccipitcl,

Recht der Selbstbildung, unabhängig von Negierungs-erlaubniß, bringen. Nach der Ansicht des Antragstellersselbst waren nebst allen beliebigen Vereinen besonders dieArbeiterbildungsvereine bestimmt, von dieser ErweiterungNutzen zu ziehen. Diese gleichzeitig uud iu gleichem Geistwie die wirthschaftlichen Genossenschaften entstandenen Ver-eine haben einerseits sich auch ohne besonderen gesetz-lichen Schutz so lebendig entfaltet, andrerseits so wenigBedenkliches, daß füglich behauptet werden kann: es istkaum ein Grund da, ihneu zu Liebe ein neues Gesetzzu machen, und kaum ein Grund da, ihnen die Rechts-stäudigkeit zu verweigern. Aehnlich verhält es sich mitden mannigfaltigen unabsehbaren Gesellschaften anderer Art(man nannte sie in der Reichstags - Commission dieun-schuldigen"). Unsere Liedertafeln, Turnvereine, Schützeu-vereiue haben wahrlich genugsam sich vermehrt, wie Sandam Meere, um nicht den Gedanken aufzunöthigen, daßein Gesetz zu ihrem Schutze eiu tiefgefühltes Bedürfnißsei. Und wenn auch der eine oder der andere Verein,um ein Haus zu kaufen oder Gelder anzulegen, liebersich auf Grund einfacher Registrirung als besonders einzu-holender Staatsermächtigung constituirte, so könnten dieFactoren der deutscheu Reichsgesetzgebung von solchemVerein füglich sich die Freundlichkeit ausbitten, daß ernicht um dieser größeren Bequemlichkeit willeu ihnen dasKopfzerbrechen und die Verantwortung zumuthe, welche dasbewußte Gesetz mit allen seinen Folgen ihnen bereitet.

Umgekehrt verhält es sich mit allen in das Gebietdes Religiösen gehörenden oder hineinspielenden Vereini-gungen. Was auch von: Standpunkt des gleichen Rechtsfür Alle, der Denk- uud Glaubensfreiheit, gegen dieAusschließung solcher Gesellschaften aus einem künftigen