Der allmäligc Entwicklungsgang :c.
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Ausgangs- und Zielpunkten gänzlich über die Voraus-setzungen unserer wirklichen Staats- und Gesellschaftsver-fassnng, beziehungsweise auf deren von Grund aus zuvollziehende Umgestaltung Hinausgeheu. Da aber hierkeine erkennbare Scheiduug aufzustellen ist, da nicht Ge-werkvereine von Schulze-Delitz 'scher Gesinnung allein zu-gelassen und etwa Bebel'sche oder Hasenclever'sche zurück-gestoßen werdeu können (schon weil die äußeren Merkmalefehlen), so ist an der Erwägung festzuhalten, daß dieNechtserweiterung im vorliegenden Falle auch allen anssozialdemokratischer Grundlage beruhendeu Arbeiterverbin-dungen ihre Arme öffnet. Man kann Argumente an-rufen, welche dieß für unbedenklich, ja sogar solche, welchedieß für nützlich erklären — es kommt immer nur daraufan, daß eine Gesetzgebung wisse, was sie zu thun im Be-griff ist, und nicht in die Lage komme, hinterher sich unddem von ihr Bedachten Vorwürfe zu machen.
Um aber diesen Act richtiger Erkenntniß ausüben zukönneu, ist natürlich vor Allem ein Tempo des Ueber-legens nöthig, welches gestattet, im Lichte der zukünftigenGesetzgebung sich ein volles Bild der wahrscheinlichenWirkung entrollen zu lassen. Wie nützlich es ist, einsolches Tempo in unseren: Falle zu beobachten, ist gardeutlich- zu erfahren aus dem veränderten Bilde, unterwelchem gerade dieser Schulze'sche Gesetzentwurf je nachdem Vorrücken der Zeit sich im Gesammtgeiste der deut-schen Volksvertretung abspiegelte. Zum erstenmale warder eingebracht im preußischen Landtag Januar 1869, etwagleichzeitig mit der Gründung der Hirsch-Duncker'schen Ge-werkvereine. Damals kam er nicht zur Verhandlung.
Er wurde darauf von Neuem im NorddeutschenReichstag und zwar im Monat Mai desselben Jahres