Das Hilfskassciiwcscn.
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das „Kapital" und gegen die „herrschenden Klassen" sindauf ganz andere Dinge gerichtet, als daß die krankenArbeiter gepflegt oder die gestorbenen begraben werden.Es handelt sich um baare Gegenwart! Es ist eine schönegute Sache um die Hilfskassen, aber wer sie mit dersozialen Bewegung der Gegenwart zusammenwirft, derbetrügt sich oder Andere, meistens wahrscheinlich beidezugleich. Man möge das Kassenwesen studiren und be-sprechen, aber dabei nicht, wie jetzt Mode ist, ein Schildüber die Thüre setzen mit der prangenden Aufschrift:„Lösung-der sozialen Frage!" Und ebenso ist — wie ofteingestanden wird — das von den verschiedenen arbeiter-freundlichen Agitationen mehr oder minder laut vor-geschobene Statut mit vielerlei lobenswerthen Kassenpara-graphen doch nur ein Aushängeschild für andere Zwecke.
Als das Kassenwesen eingeführt wurde, dachte manauch nicht entfernt an den Sinn, welchen die modernenStichwörter hineingelegt haben. Die preußische Gesetz-gebung fand die Knappschaftskassen der Bergwerke alseine hundertjährige Einrichtung vor, welche der eigen-thümlichen corporativen Entwicklung und den Gefahrendes Handwerks entstammte. Die Gesetze, welche nament-lich seit der allgemeinen preußischen Gewerbeordnung von1845 die Kassen für Gehilfen, Gesellen und Lehrlingeanordnen, sind wesentlich aus der Absicht hervorgegangen,die aus der Armenpflege den Gemeinden erwachsendenLasten vor unmäßigem Zuwachs zu bewahren. Wo dieIndustrie ihre Anziehungskraft auf die unbemittelten undbeweglichen Massen ausübt, soll sie auch die Bürgschaftübernehmen, daß den daraus entspringenden Uebeln be-gegnet werde. Damit zusammenhängend wird den Orts-gemeinden die Ermächtigung gegeben, durch lokales Statut