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Die Arbeiterfrage unter dem Gesichtspunkte des Vereinsrechtes / Ludwig Bamberger
Entstehung
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Achtes Capitel,

welches die Arbeiter 1834 auf ihrer Fahne durch dieStraßen von Lyon trugen, ist nicht länger die Losungdes Tages. Worum es sich heute, nach dem maßgeben-den sozialdemokratischen Gedankengang (der auch in denanderen sozialen Bemühungen mehr oder minder die Drähtezieht), handelt, das ist nicht sowohl die Frage, ob dieArbeit an sich ihren Mann ernähre, als vielmehr, obsie ihm einen solchen Antheil an den Genüssen des Le-bens gewähre, wie er ihm unter Voraussetzung gewisserRechts- oder Gesellschaftsgrundsätze zukäme. Dieß ist derKrieg gegen das Kapital, dem vorgeworfen wird, daß esmehr als seinen Theil an der Production einziehe (Manchewollen ihm ja gar keinen Theil geben), der Krieg gegenden intcllectuelleu und wagenden Leiter der Industrie,dem auch der bisher bezogene Lohnantheil für seine Lei-stungen zu Gunsten des Arbeiters beschnitten werden soll.Ja die Rechtsfrage, im Gegensatze zur Lebensfrage, ist schonso weit ausgesponnett, daß sie bekanntlich auch die Arbeiterunter einander nicht mehr nach Verschiedenheit der Leistun-gen und Fähigkeiten will ernten lassen, sondern vielfachbegehrt, entweder daß der Fleißige, Starke und Fähigenicht mehr schaffe als der Schwache, Faule und Unfähige,oder daß er doch dafür nicht mehr Lohn empfange. Inverschiedenen Formeln ist dieses Theorem bereits zum Be-standtheil sozialistischer Programme geworden, sei es alsWiderspruch gegen die Accordarbeit, sei es als Verlangennach dem Normalarbeitstag. Eine Gesellschaftsorganisation,die von den Leistungen absieht, um das Leben aufzu-bauen, und nur das Existiren zum Maßstab ihrer ver-theilenden Gerechtigkeit macht, kann auch ganz conse-auent zu solchem Uusinn gelangen. Ebenso folgerichtigist es daher, wenn Bekenntnisse dieser Richtung auch das