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Die Arbeiterfrage unter dem Gesichtspunkte des Vereinsrechtes / Ludwig Bamberger
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Zwcmgskassen und Kasstnzwang.

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sprach sich dagegen der Anwalt der Gewerkvereine, ihroffizieller Stifter und Vertreter, auf der offiziellen Ver-sammlung des ersten ordentlichen Verbandstages ein Jahrvorher aus (Verhandl. S. 104):Die Freiheit nnd Selbst-ständig keit der Arbeiterunterstützungskassen sei so noth-wendig zum Gedeihen derselben und eine so unbedingteConsequenz der gewerblichen. Freiheit überhaupt, daß eszu verwundern sei (!), wenn wissenschaftlich gebildeteMänner (sie) und liberale Abgeordnete sich dagegen er-klären." Wie sollen nun arme Manchestcrmanner sichzurechtfinden, wenn derselbe Gelehrte, welchen nach demEisenacher Congreß Dr. M. Hirsch als die erste Autoritätund als den unwiderleglichen Rechtfertige der Gewerk-vereine in den stärksten Posannenstößen ankündigt, wennein Jahr früher derselbe Gelehrte von derselben Auto-rität als ein Wunder der Begriffsverwirrung und Ver-irrung citirt wird?! Und was sollen wir nun mit jenemdamals auf dem Gewerksverbandstag einstimmig ge-faßten Beschluß anfangen:Der Zwang für die Arbeiter,bestimmten Kassen beizutreteu, ist ein Bruch derRechtsgleichheit"? Es wäre interessant gewesen, zuhören, was die Koryphäen des Eisenacher Kongresses etwa,zu jeuen Reden und Beschlüssen des Verbandstäges gesagthaben würden, wenn sie nicht glücklicherweise in Eisenach Angesichts der neuen Beschützer der Vergessenheit überliefertworden wären. Auch folgende Auslassung hätte schwerlichGnade gefunden (S. 10S):Die Verpflichtung der Arbeit-geber zu Beiträgen für die Arbeiterunterstützungskassen untermaßgebendem Einfluß auf die Verwaltung derselben istrechtlich und wissenschaftlich zu verwerfen. Ebensodie gesetzliche Begünstigung solcher Unterstützungskassen,zu welchen die Arbeitgeber beitragen, vor den andern."

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