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Die Arbeiterfrage unter dem Gesichtspunkte des Vereinsrechtes / Ludwig Bamberger
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Neuntes Capitel.

Ganz in Uebereinstimmung mit diesen Erklärungen desAnwalts hat sich auf dem Danziger volkswirtschaftlichenCongreß dieses Jahres der offizielle Abgesandte derGewerkvereine, Hr. Bentemann, ausgesprochen:Erconstatire als Bevollmächtigter für den Verband der deut-schen Gewerkvereine das Verlangen der Arbeiter, den Bei-trittszwang zu diesen Hilfskassen aufgehoben zu sehen;der leise Zwang, den die Gewerbeordnung noch ausspreche,wonach der Arbeiter mindestens Einer Kasse angehörenmüsse, könnte den Gewerkvereinen bei eigennütziger Ten-denz schon erwünscht sein, da derselbe ihnen die Arbeiterin Masse zuführen müsse, die Gewerkvereine wolltenaber im individuellen Interesse des Arbeitersvolle Freiheit." In Uebereinstimmung mit dieser Ansichtbeschloß der von den Protectoren des Gewerkvereins sovielgelästerte volkswirthschaftliche Congreß:Es ist nichtgerechtfertigt, für die Gesellen, Gehilfen und Fabrikarbeitereinen Zwang zum Beitritt zu gewerblichen Hilfs- undJnvalidenkassen gesetzlich festzustellen." Ein Anhang fügthinzu:Der Staat hat die Aufgabe, die freie Entwicklungund die möglichste Benützung von Hilfs- und Jnvaliden-kassen für alle Berufsklassen dadurch zu fördern, daß erim Wege der Gesetzgebung über die Verwaltung, die Bei-tragsbediugungcn und die Leistungen dieser Kassen Be-stimmungen trifft, welche eine erfolgreiche und dauerndeWirksamkeit derselben sichern." ,

Wir sehen also hier die Volkswirthschaft alten SchlagsHand in Hand mit den Vertretern der Gewerkvereine,während diese selben Vertreter in offenem Widerspruch zuden Anschauungen kommen, unter deren Aegide sie sichauf dem Eisenacher Congreß stellten. Dieser Congreß decktedann auch den Widerspruch mit dem Mantel der christ-