Zwtingskassen und Kassenzw.ing,
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licheu Liebe zu, indem er beschloß, über die Anträge desProfessor Schmoller nichts zu beschließen, ja sogar über diebetreffende Nummer 3 der von ihm beantragten Resolutio-nen nicht einmal Spezialdebatte zu halten. In dieserelementaren Frage! Der Antrag Schmollers Nr. 3 lautetnämlich: „In Erwägung, daß den Gewerkvereinen jedeKräftignng zu wünschen, die Verbindung derselben mitKrankenunterstützungs - und Jnvalidenkassen ein Haupt-mittel ist (hier findet sich beiläufig das Geständniß, daßdie Unterstützungskassen nicht Selbstzweck, sondern wesent-lich Mittel zum Zweck der Propaganda sind), denselbenArbeiter zuzuführen, und durch diese Verbindung dasHilfskassenwesen ein normaleres, von der Theilnahme desArbeiterstandes getragenes wird; daß dagegen andererseitsdie staatlichen Zwangshilsskassen für die weniger entwickeltenJndustriebezirke unentbehrlich sind, wenn nicht in ihnendas Hilfskassenwesen gauz verschwinden soll — beantragtder Referent, die Versammlung möge sich für Aufrecht-haltung des bestehenden Rechtszustandes erklären, wonachjeder Arbeiter, der seine Theilnahme an einer Gewerks-vereinshilfskasse nachweist, von der Theilnahme an denstaatlichen Zwangskassen frei wird, jeder andere Ar-beiter aber nach wie vor zur Theilnahme andenselben gezwungen wird."
Und währeud Professor Schmoller, heute der offizielleSchutzpatron der Gewerkvereine, im September die Staats-einmischung proclamirt, erklärt der Anwalt der Gewerk-vereine noch drei Monate früher in der Versammluug desmittelrheinischen Fabrikantenvereins zu Mainz das con-träre Gegentheil. „Er legte dar (heißt es in einem offi-ziösen Bericht), daß die Altersversorgung zu den Selbst-kosten der Arbeit gehöre, der Art, daß es als eine
Bamberger, Arbeiterfrage.