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Zehntes Capitel.
den Wünschen der Vereinsgenossen auf Erhöhung derLeistungen «namentlich der Jnvalidenpensionen) Rechnungund gibt gleichzeitig den Rechtsverhältnissen der Knapp-schaftsmitglieder zum Vereine, vor Allein in Bezug aufErwerbung uud Verlust der Mitgliedschaft, eiue er-weiterte, deu Forderungen der Neuzeit entsprechendereGrundlage.
Die Agitation der Gewerkvereine, welche vielfachdarauf gerichtet ist, die Mitglieder dieser so breit, festund heilsam eingebürgerten Knappschaftskassen auszu-spauueu, um sie für ihr Institut zu werben, stützt sichersteren gegenüber auf den Umstand, daß ein dem allge-meinen deutschen Invaliden - Gewerkverband angehörigerBergmann seinen Wohnsitz und seinen Beruf äudernkönne, ohne feiner Ansprüche verlustig zugehen, währendihn die Knappschaftskasse, wie man sich ausdrückt, andie Scholle fessele. Formal hingestellt besteht der Ein-wand gewiß zu Recht, doch entziehen ihm die thatsäch-lichen Verhältnisse einen großen Theil seiner Kraft. Zu-nächst wird es zu den seltensten Ausnahmen gehören, daßBergleute ihren Beruf gegeu einen andern tauschen, so-dann treiben die Gewohnheiten und Verhältnisse des Ge-werbes weniger als die eines andern zum Ortswechselau." Haftet dieser räumlichen Gebundenheit dennoch immer-hin ein Makel an, so darf auch die Compensation nichtübersehen werden, welche in dem starken Beitrag und dersoliden Verwaltung durch das Bergunternehmen selbst
l Selbst in den einzelnen Spezialitäten findet selten, ein Bc-schaftiguugswechscl statt. Der an Blei- oder Kohlenban gewohntegeht kanin von einein zum andern über, selbst wenn im selben Re-vier die Mmc verschieden sind. (Vergl. die weiter unten citirteGencralversammluug des Bonner Kuappschaftsverbandes.)