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Eilflcs Capilcl.
nach Versvrgllng gegen die Unfälle des Lebens ausgeht,oder, wie Prof. Schmoller und Andere es wiederholt be-zeichnen i ohne die offiziell vorgeschobeneu Hilfszwecke wür-den die Gewerkvereine iu ihrer Werbung sehr wenigvorankommen.
Die Mehrheit der englischen Unterhaus-Commissiondrückte sich dahin aus, daß, abgesehen von den bereitsfrüher erwähnten Bedenken über die zureichende Bemessuugder Beiträge gegenüber deu dafür eingegangeueu Ver-pflichtungen, noch die allgemein? Betrachtung überwiegenmüsse: daß keinerlei Sicherheit in irgend einer Gesellschaftbestehen könne, welche die zur Bestreitung von Krank-heit?-, Begräbnis;-, Altersversorgnngs-Ausgaben bestimm-ten Hilfsmittel — also Hilfsquellen, deren Verbrauch mitBestimmtheit voraus zu berechnen sei — mit deu zur Be-streitung von Arbeitseinstellungen vorbehaltenen Hilfs-mitteln vermenge, deren Bedarf von Natur unbestimmtund unberechenbar sei (llter Bericht S. 25). Die Com-mission, welche die hiergegen eingewendeten Bemerkungender Unions-Vertreter ungenügend fand, sprach deßhalbdie, Ansicht aus, daß es wünschenswert!) sei, die Ver-bindungen beider Art vou einander getrennt zu halten,Gewerkvereine für wirkliche Unterstützungszwecke und Ge-werkvereiue zur Betreibung der Lohnverbesseruug alszwei verschiedene Gattungen ganz gesondert zu behau-deln. Weuu sie iu ihreu formnlirten Anträgen davonAbstand nahm und demgemäß auch diese Scheidung imGesetz von 1871 nicht zum Ausdruck kam, so liegt derGrund dafür erklärtermaßen nur darin, daß die ge-setzgeberische Aufgabe sich einem Thatbestand von unan-greifbarer Massenhaftigkeit gegenüber nicht mehr in derLage sah, ihren wie immer berechtigten und begründeten