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Die Arbeiterfrage unter dem Gesichtspunkte des Vereinsrechtes / Ludwig Bamberger
Entstehung
Seite
225
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Die Kasscntrcinmng,

Ansichten und Wünschen volle Rechnung zu tragen.Wirhaben es (sagt der Mehrheitsbericht S. 89) aber nuneinmal mit der großen Masse der bestehenden Gewerkver-eine zu thun, die über das ganze Land verbreitet undin denen beide Zwecke nnunterschiedlich zusammengeworfensind; und diese einmal bestehenden Vereine sind es doch,welche unter das vorgeschlagene Gesetz zu bringen es sichhandelt." Um nun doch nicht ganz auf ihr System zuverzichten, gab die Commission zwar den Gedanken preis,Gesellschaften zu Uuterstützungs - uud Gesellschaften zuArbeitseinstellungszwecken als nothwendig von Grund auszu trennenden Körperschaften zu behaudeln, hielt aberandrerseits ihren Gedanken doch soweit fest, daß sie den-jenigen Gewerkvereiuen, welche beide Kassen vollständigvon einander getrennt halten wollten, unter der Bezeich-nungGewerkvereine erster Classe" eine Reihe von ge-setzlichen Privilegien einzuräumen anheimgab, deren dienach den entgegengesetzten Prinzipien verfahrenden nichttheilhaftig werden sollten.

Das Minderheitsgutachten der Unterhaus-Commissionschließt sich zunächst (S. 49 des I Iten Berichts) der Grund-anschauung der Mehrheit darin an, daß eine Trennungder Gewerkvereine nach obigem Maßstab thatsächlich einverspäteter Versuch sei und identisch wäre mit demwohl vergeblichen Unternehmen, die Iracks vnions zuunterdrücken. Das Vorwalten dieses faktischen Gesichts-punktes hat natürlich eine große Bedeutung für diejenigenLänder, deren Gesetzgebung noch nicht einem solchenThatbestand gegenüber sich befindet. Die Idee, nicht dieVereine, aber die Kassen getrennt zu halten (wie imdeutschen Neichsgesetz-Entwurf geschehen), findet auch diearbeiterfreuudliche Minderheit viel eher ausführbar. Doch

Bambcrger, Arbeiterfrage. 15