Die Kassentreunuug.
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läge VI); eine Betrachtung, welche auf Schritt uud Trittdiese den präcis IInioiiZ über alle Maßen gewogene Minder-heit im Mnnde führt, von dem aber neuerdings die Apostelder englischen Vorbilder aus deutschem Boden nur uochhören wollen, wenn es ihnen dient, keine Rechenschaftabzulegen, nicht aber dann, wenn die Freunde der Staats-allmacht ihnen Vorschub zu leisten versprechen.
Schließlich wurde in der endgültigen Abfassung desenglischen Gesetzes der Gedanke einer doppelten Kategorievon Gesellschaften (erster und zweiter Classe) als zu com-plizirt fallen gelassen.
Ein Gesichtspunkt, welcher in England nicht zurErwägung kam, in Deutschland jedoch ernstlich in Betrachtgenommen zu werden verdient, ist der, welcher sich aufZuschüsse der Arbeitgeber zu den Hilfskassen richtet.
Wir sehen hiebei von dem ganzen Kassenzwang ab,welchem so gewichtige Einwendungen gegenüberstehen, daßer den Motiven einer aufs Breite und Dauernde ange-legten Gesetzgebung nicht wohl einverleibt werden kann.Der Kassenzwang, logisch zu Ende gedacht, führt zü derMonstruosität der gesetzlichen Vorschriften über Minimal-löhne; denn ob nun dem Arbeiter vorgeschrieben werde,ein Bestimmtes aus seiner Einnahme zurückzulegen, oderob dem Arbeitgeber vorgeschrieben werde, diese Pflicht demArbeiter durch einen Beitrag aus seiner Tasche zu erleich-tern, in beiden Fällen wird der Zwang auf die gleicheWirkung hinauslaufen, daß der Lohn einen entsprechendenUeberschuß des täglichen Einkommens über das täglicheBedürfniß zu gewähren hat, und zwar von Gesetzes wegen.Es bleibt sich demnach gleich, ob der Arbeitgeber diesenUeberschuß direkt in die Hilfskasse einschießt oder ihn denUmweg durch die Hand des Arbeiters machen läßt, oder