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Die Arbeiterfrage unter dem Gesichtspunkte des Vereinsrechtes / Ludwig Bamberger
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Eilftes Capitel.

beide Theile hier durch ein gemeinsames Interesse ein-ander näher gerückt würden. Die Agitation lebt natur-gemäß von der Absonderung. Deßgleichen verbittet sichder Gewerkvcrein die Mitwirkimg des Unternehmers beiKranken- und Jnvalidenkassen, wenn die letzteren einenmaßgebenden Einfluß" ausüben wollen. Nun ist klar,daß die bloße Erlaubniß, Beiträge zu geben, ohne Stimmeim Nath zu führen, nicht ernst gemeint sein kann. Wel-cher Unternehmer wird sich dazu versteheu? wird sichvielleicht der Eventualität aussetzen, daß sein Beitrag zuArbeitseinstellungen verwendet werde? Je mehr die Ge-werkvereine zu erkennen geben, daß der Geist ihrer Politikder Geist der Absouderung ist, daß sie das Monopol derVersorgung und Leitung eines getrennt organisirten Ar-beiterstaates im Staat anstreben, desto weniger stehen sieunseres Erachtens auf dem Boden uuseres deutschenStaates und desto weniger haben sie Anspruch auf dessengesetzgeberische Sympathie. Indem sie sich neuerdingsnnter die Protektion der ökonomischen Schule begeben,deren Ideal jene Absonderung ist, haben sie noch einenSchritt weiter in dieser Richtung gethan. Wer nach deniMonopol strebt, dem ist jede Nebenbuhlerschaft von vorn-herein verdächtig. Wir dürfen uns daher nicht wundern,wenn die Bemühungen der Arbeitgeber im obenangedeu-teten Sinn friedlichen Znsammenwirkens bei den Vertreternder Gewerkvereine ans gehässige Auslegung stoßen.

In einer Fabrik zu Greifswalde fand vor einigerZeit eine Kesselexplosion statt. Die Eigenthümer beeiltensich, mit Entschädigung beizuspringen und, der ErfahrungGehör gebend, eine Jnvalidenkasse unter ihrer eigenenMitwirkung einzuführen.

DasOrgan" der Gewerkvereine (Nr. 43) drückt sich